Weiterbildung auch im nächsten Jahr absetzbar?

gefragt von trolline am 11.09.2009 um 21:48 Uhr

Momentan mache ich gerade eine berufliche Weiterbildung zur Betriebswirtin. Diese Weiterbildung steht in unmittelbaren Zusammenhang mit meiner vorherigen und einer zukünftigen Tätigkeit. Kann ich die Weiterbildungs(privater Bildungsträger)- und Prüfungskosten (IHK) nächstes Jahr von der Einkommenssteuer absetzen? Dieses Jahr habe ich keine zu versteuernden Einkommen.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 11. September 2009 23:51
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

DEr Abzug geht immer nur in dem Jahr in dem man zahlt. Du kannst keine Rechnung, die Du in diesem Jahr bezahlt hast im nächsten Jahr abziehen Zufluss-Abflussprinzip).

Allerdings kannst Du die in diesem Jahr auf eine Anlage N eintragen. Das führt dann zu negativen Einkünften in der Höhe, die auf das nächste Jahr vorgetragen, oder auf das letzte Jahr zurückgetragen werden.


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von billy am 11. September 2009 21:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja klar geht das ...

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 11. September 2009 23:52

Vorsicht. Man musss nach der Fragestellung davon ausgehen, dass @trolline die Rechnungen in diesem Jahr zahlt udn dann kann man sie im nächsten Jahr nicht ansetzen.

Kommentar von trolline am 12. September 2009 08:06

ja, die Rechnungen sind bereits bezahlt und die Frage sollte sein, ob ich sie auch irgendwie für 2010 ansetzen/übernehmen kann. Anfang 2011 also in der Steuererklärung für das Jahr 2010.



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Noch nicht den richtigen Rat gefunden? Dann hier in allen Fragen, Tipps und Videos suchen:



Die unter finanzfrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.