Momentan mache ich gerade eine berufliche Weiterbildung zur Betriebswirtin. Diese Weiterbildung steht in unmittelbaren Zusammenhang mit meiner vorherigen und einer zukünftigen Tätigkeit. Kann ich die Weiterbildungs(privater Bildungsträger)- und Prüfungskosten (IHK) nächstes Jahr von der Einkommenssteuer absetzen? Dieses Jahr habe ich keine zu versteuernden Einkommen.

DEr Abzug geht immer nur in dem Jahr in dem man zahlt. Du kannst keine Rechnung, die Du in diesem Jahr bezahlt hast im nächsten Jahr abziehen Zufluss-Abflussprinzip).
Allerdings kannst Du die in diesem Jahr auf eine Anlage N eintragen. Das führt dann zu negativen Einkünften in der Höhe, die auf das nächste Jahr vorgetragen, oder auf das letzte Jahr zurückgetragen werden.
Ja klar geht das ...
wfwbinder am 11. September 2009 23:52 Vorsicht. Man musss nach der Fragestellung davon ausgehen, dass @trolline die Rechnungen in diesem Jahr zahlt udn dann kann man sie im nächsten Jahr nicht ansetzen.
ja, die Rechnungen sind bereits bezahlt und die Frage sollte sein, ob ich sie auch irgendwie für 2010 ansetzen/übernehmen kann. Anfang 2011 also in der Steuererklärung für das Jahr 2010.