Weihnachtsgeld-Bezug während der Elternzeit

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Also bei selbständigen, die noch Zahlungen aus vorher ausgeführten Leitungen bekommen, werden die eingehenden Zahlungen angerechnet (also gekürzt).

Für Weihnachtsgeld war nichts zu finden in den Vorschriften die mir vorliegen.

ICh würde mich auf den Standpunkt stellen, wenn das Weihnachtsgeld keine Grundlage für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes ist, dann darf es auch nciht angerechnet werden. Ich vermute aber das Amt wird es anderes sehen.