Wechsel von Mini- zu Midijob in der gleichen Firma im dritten Quartal - mit welchem Einkommen wäre das möglich?

1 Antwort

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Wenn Du jetzt dauerhaft (nicht nur durch Überstunden) auf 451 EUR gehst, wirst Du sofort versicherungspflichtig. Und der Arbeitgeber spart wahrscheinlich sogar noch dabei.

Du solltest Dich nur exmatrikulieren, sonst greift ggf. Werkstudent, d.h. keine KV !

vG

Barmer

Hey - danke schonmal,

z.Z. Bin ich exmatrikuliert (neuer Studiengang beginnt zum Wintersemster) und ich wollte nur jetzt mehr arbeiten und dadurch über die Arbeit versichert sein, also wäre das eh nur kurzzeitig - entstehen dadurch Probleme?

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@minimidivici

Hallo, wenn heute schon feststeht, dass das nur für 4 - 6 Wochen ist, entsteht wg. Kurzfristigkeit auch keine Versicherungspflicht.

Aber das können Arbeitgeber und Du ja steuern. Allerdings ist das Interesse des Arbeitgebers eher gering, sich damit Arbeit zu machen.

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