Wasserschaden selbst reparieren und Kostenvoranschlag der Versicherung geben?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

... man kann!

Nachdem der Versicherer den Wasserschaden als solchen anerkannt hat (mit oder ohne Gutachter hängt sicher auch von der Schaenhöhe ab) und ggf. getrocknet worden ist, besteht die Möglichkeit, einen vorliegenden Kostenvoranschlag mit einer Abfindungserklärung (Netto-Regulierung) entschädigt zu bekommen wenn der Versicherer, und auch der WEG-/Hauseigentümer damit einverstanden sind weil sie dem Mieter zutrauem das mordentlich machen zu können.

Aha, Du willst also aus dem Schaden noch Profit schlagen. Ich glaube nicht, dass Deine Versicherung das mitmachen wird. Meine Gebäudeversicherung verlangt zwar ab einer bestimmten Schadenshöhe auch Kostenvoranschläge, das aber nur zur Beurteilung, ob sie einen Sachverständigen rausschicken soll. Die Regulierung selber wird nur nach Vorlage der Rechnung vorgenommen.

Zwar schon etwas älter der Beitrag aber wenn ich sowas lese geht mir der Hut hoch.

Was heißt denn hier:

Aha, Du willst also aus dem Schaden noch Profit schlagen?
Muss man etwa für die Versicherung umsonst arbeiten?

Schadenminderungspflicht heißt ja nur vermeiden das der Schaden nicht noch größer wird!

Warum soll ich nicht für die Arbeit die ich dann mache vergütet werden?

Dadurch spart sich der Versicherer auch noch Geld! Zumindest mal die MwSt.

Ebenso wie diese Antwort hier:

Und dann willst du den armen Handwerker einfach mal so umsonst zu dir nach Hause schicken, ihm in Hoffnung lassen ein wenig Geld zu verdienen, ihm mit deinem ekligen Lächeln ins Gesicht grienen obwohl du vorher schon weist das du ihn nicht einstellen wirst..Schande
Wenn ich einen Handwerker um einen Kostenvoranschlag bitte und ihm erkläre wofür ich diesen brauche (nämlich für die Versicherung) da ich es selbst nicht genau berechnen kann wird er mir diesen bestimmt auch geben. ggf auch gegen Berechnung .... und dann braucht keiner eklig angegrient werden ;-)

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@myk01

Auf eine Antwort von 2012 zu kommentieren fällt schon unter Leichenschändung.

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Kommt darauf an, ob du dein Paket versichert hast :)! Ich denke mal, du meinst einen Parkettboden. Du kannst den Schaden deiner Hausratversicherung melden und diese wird dich wahrscheinlich für den Schaden entschädigen. Du bist dann aber nicht verpflichtet zu reparieren. Denke also schon, dass du das auch selbst machen kannst.

Ein Parkettboden ist fest mit Fußboden verbunden. Das ist ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Die Hausratvers. zahlt nur bei aufgelegten, aber nicht aufgeklebten Bodenbelägen.

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@heinerbumm

... und wenn wir schonmal bei schlauem philisophiern sind, klären wir bitte gleich noch wer denn den mit dem Boden oder auch nicht mit dem Boden verbundenen Parkett ursprünglich angeschafft hat und wem er somit gehört- Danke!

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Und dann willst du den arrmen Handwerker einfach mal so umsonst zu dir nach hause schicken, ihm in Hoffnung lassen einwenig geld zuverdienen, ihm mit deinem ekligen lächeln ins Gesicht griemen obwohl du vorher schon weist das du ihn nicht einstellen wirst..Schande