mal angenommen Unternehmen X will für Kunden im Ausland als Buyer Agent ( Kaufagent ) dienen.
Heißt also Kunde A beauftragt Unternehmen X beispielsweise ein iPhone ( 1.300,- EUR ) zu kaufen und überweist das Geld damit Unternehmen X das iPhone kauft , die Qualität prüft ggf. Bilder schickt und es an Ihn weiter schickt. Die Liefer und Rechnungsadresse ist das Unternehmen
Jetzt ist die frage.
Ist das iPhone dann im moment des bestell prozesses und lagerung im Warenlager des Unternehmens X das Eigentum des Unternehmens oder des Auftraggebers?
Ist es soweit überhaupt in Deutschland erlaubt? Quasi das Amazon , Apple oder anderen Online Shops nichts von Kunden A wissen nur vom Unternehmen X welches dann weiß wohin die ware geschickt werden soll ( Kunde A )
Darf Kunde A auch dem Unternehmen X vollkommen privat sein heißt also dass das Unternehmen nichtmal seinen richtigen Namen, Adresse , Telefonnummer etc. weiß und Kunde A einfach eine Adresse hinterlässt wo die Ware hingeschickt werden soll, ob es seine Adresse ist sei mal dahin gestellt.
Mal angenommen es geht hierbei nicht um ein iPhone sondern Ware im wert von über 10.000,00 EUR ( Autos , Uhren , Immobilien ) wie sieht es da dann aus? Unternehmen X kauft dann die Autos und übergibt sie dem Kunden A?
Vielen Dank schon mal für die Antworten