Was steht einer Familie mit 3 Kindern zu Bei Arbeitslosengeld 1 und Kindergeld???

3 Antworten

Da Deine Zahlen widersprüchlich sind:

mal sind es 1.400,- Einnahmen, mal 900,- und das Alter der Kinder nicht angegeben ist, kann man als aussenstehender nicht rechnen.

Hier ist ein Rechner für die Selbstberechnung:

http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/ALG2rechner.php

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Kinder sind im alter zwischen 2 und 5 Jahren. Das ehemalige Gehalt belief sich auf ca 900€ und das ALG´1 noch nicht einmal Kindergeld 520€ zuammen komme ich da auf 1.400@

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@LittleRed

Dann komme ich mit dem Rechner auf 627,- Euro ergänzendes ALG II

mit dem empfohlenen Rechner.

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@wfwbinder

wenn die mal in Quark kommen würden wäre das ja schon mal eine sehr gute Hilfe um endlich wieder laufende rechnungen Zahlen zu können .Wir stehen hier aber nur auf dem schlauch und stottern uns von Tag zu tag und die Interessiert das nicht,nein stattdessen legt dieses Amt jeden Monat einen anderen Stein in weg das eine mal haben die das sogar abgelehnt weil es angeblich nur 25€wären die uns zustünden

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Hier kannst Du prüfen, ob Dir Kindergeldzuschlag zusteht.

http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Soziales/Kinderzuschlagrechner.php

Kindergeldzuschlag wird keinesfalls gezahlt, sobald Du zusätzliches ALG II erhältst.

Ohne ALG II und ohne Kinderzuschlag bleibt noch die Beantragung von Wohngeld.

Einen Rechner dazu kannst Du Dir leicht ergooglen.

da ALG2 kein einkommen aus erwerbstätiger Arbeit ist kann ich da schlecht rechnen

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@LittleRed

Du schreibst doch, dass Dein Mann ALG I erhält. Diese Summe gibst Du bei der Frage nach dem Einkommen aus erwerbstätiger Arbeit ein.

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@Primus

Das war ein satz mit X das wahr dann wohl ja nix .steht uns nicht zu steht da

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@LittleRed

Tja, dann ist es wohl so, dass ihr minimal über dem Sozialsatz liegt.

Dann bleibt Euch noch die Option Wohngeld zu beantragen, oder Dein Mann übt noch zusätzlich einen Minijob aus, von dem er allerdings nur 165 € bekommt. der Rest wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Oder Dein Mann bleibt bei den Kindern und Du übst einen Minijob aus. Du darfst dann bis zu 450 € verdienen, die Dir keiner nehmen kann.

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Ihr solltet unbedingt einen Widerspruch gegen die Alg-II-Ablehnung einlegen und -wenn es finanziell momentan so eng ist- beim Geschäftsführer vorsprechen, die Daten kurz durchgeben und dringend um einen Vorschuß bitten. Wenn Ihr nicht noch Ersparnisse über der Freigrenze habt, dürftet Ihr vom Einkommen her (Alg I , Kindergeld) schon Anspruch auf Alg II haben, es sei denn Du hättest noch Einkommen, das würde natürlich auch angerechnet.