Was passiert, wenn man mehrere und insgesamt zu hohe Freistellungsauftr. erteilt hat?

gefragt von mopossum am 12.03.2010 um 17:35 Uhr

Guten Tag, meine Schwiegermutter hat alle Geldgeschäfte gut geregelt in der Betreuung eines Bankmitarbeiters. Dieser stellt ihr alle nötigen Anträge und berät sie gut. Nur durch Zufall kam sie während eines Gespräches darauf, daß sie noch ein Sparbuch bei einer anderen Bank hat. Wie wir festgestellt haben, liegt für dieses Konto ein Freistellungsaufträg über die Gesamtsumme für Eheleute vor. Abgesehen davon, daß sie seit 1 1/2 Jahren bereits Witwe ist und dementsprechend nur noch der halbe Betrag möglich ist, hat Ihr Bankberater der Hauptbank von diesem Konto offenbar nichts gewußt, denn dort hat sie ebenfalls den für sie möglichen Höchstbetrag von 801 EURO voll ausgeschöpft. Meine Schwiegermutter hat dieses Konto einfach vergessen bzw. sich gar keine weiteren Gedanken darum gemacht. Nun meine Frage: Hat sie sich in völliger Unwissenheit vielleicht strafbar gemacht. Da sie keine Steuererklärung abgibt, ist das Finanzamt bisher noch nicht aufmerksam auf diesen "Doppelmoppel" geworden. Wer hat sowas vielleicht auch schon mal erlebt, und kann mir seine Erfahrungen mitteilen?

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wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 13. März 2010 00:56
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  • Sie hat sich nicht strafbar gemacht.

  • Die banken melden alle Freistellungesaufträge an das zentralamt für Steuern.

  • Sie wird eie Aufforderung bekommen eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

  • Die Kapitalerträge werden trotzdem nur der Abgeltungssteuer (25 % + Nebensteuern) unterworfen.

  • sie soll sich keine Sorgen machen.


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 12. März 2010 19:31
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Es wird erst problematisch, wenn "freigestellte" Zinsen ausgezahlt bzw. gutgeschrieben werden. Jede Bank meldet solch freigestellte Zinsen an das Bundeszentralamt für Steuern. Dort wird eine Summenkontrolle der Zinsen durchgeführt und das Wohnsitz-Finanzamt bei Auffälligkeiten informiert.

Freistellungsaufträge anpassen (Kirchensteueraufträge bereits gestellt?).

Die gesamten Einkünfte einschl. Renten und freigestellte Kapitaleinkünfte in je einer Steuererklärung 2008 und 2009 offenlegen und dem Finanzamt vorlegen. Da das zu versteuernde Einkommen unter ca. € 15.000 liegt und eine Günstigerprüfung der Zinseinkünfte erfolgt, wird die Besteuerung glimpflich ablaufen.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 13. März 2010 00:54

DH


anonym
beantwortet von billy am 12. März 2010 20:15
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Spätestens bei der nächsten Steuererklärung könnte das auffallen. Auch Rentner sind neuerdings verpflichtet eine Steuererklärung zu machen, die Freistellungsaufträge so schnell wie möglich anpassen.



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