Was passiert wenn ich in die Riester-Rente einzahle dann aber vor in Anspruchnahme sterbe?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dann wird das Guthaben daraus (der Rückkaufswert) vererbt:

  • erbt der Ehepartner und nutzt das Guthaben für seinen eignenen Riestervertrag, so dürfen die Zulagen und Steuervorteile behalten werden
  • bekommt es jemand anderes oder wird es ausbezahlt, so müssten Zulagen und Steuervorteile zurückbezahlt werden an den Staat

nicht der RKW sondern die Todesfallleistung. Die sollte schon über dem RKW liegen.

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Stirbst du vor deinem Rentenbeginn, kann dein Ehepartner das Kapital in seine eigenen Altersvorsorgevertrag übernehmen oder in eine Rente umwandeln.

Er kann es sich auch auszahlen lassen, muss aber dann die staatlichen Zuschüsse zurückgeben.

Unverheiratet, geschieden oder nach Scheisungsantrg verstroben, geht das angesparte Kapital an die gesetzlichen oder testamentarisch verfügten Erben, die ebenfalls die staatliche Förderung erstatten müssen. Kindergeldberechtigte Kinder können das Guthaben in eine Waisenrente umwandeln.

Achtung: Dies gilt nur für Riester-Verträge: gerürupt, wäre das Geld verloren :-O

Erbschaftssteuer fällt unter Eheleuten erst ab 400.000 EUR, bei Kindern erst ab 500.000 EUR an. Lebzeitige Schenkungen innerhalb von 10 Jahre würden dem durch Erbe erwobenen Vermögen allerdings voll zugerechnet und aus der Gesamtsumme ergäbe sich eine Steuerpflicht.

G imager761

Bist du verheiratet kann dein Ehepartner es ausgezahlt bekommen (ohne die staatlichen Zulagen) oder es auf den eigenen Riestervertrag (der auch eigens dafür abgeschlossen werden kann) übertragen lassen. In diesem Falle blieben die Zulagen erhalten und dein Ehepartner profitiert selbst davon.

Nicht verheiratet zur Zeit des Ablebens? Pech...unschädliche Übertragung ginge nur an den Ehepartner...