Was "passiert", wenn ich ein Kleingewerbe anmelde (um als Hostess zu arbeiten) und nebenher als Kellnerin tätig bin?

1 Antwort

DEin Arbeitgeber zahlt ja Deine Steuern nicht, sondern Du, er zieht sie Dir bei der Lohnabrechnung nur ab und führt sie an das Finanzamt ab. Das geschieht nach Deiner Lohnsteuerklasse.

DEinen Gewinn aus dem Gewerbe zahlst Du nach der Einkommensteuerveranlagung (Einkommensteuerbescheid). Du ermittelst durch eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnugn den Gewinn und bringst ihn über die Anlage "G" in die Einkommensteuererklärung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986