was passiert, wenn Erbe verstirbt, bevor es zur Testamentseröffnung kam?

2 Antworten

Wenn der Erbe eines verstorbenen verstirbt, treten seine Erben an seine Stelle.

Der Anspruch auf ein Erbe entsteht mit dem Ableben des Erblassers. Das kann u. U. sogar sehr große Wirkungen haben, wenn Leute gemeinsam verunglücken. da kann es schon entscheidend sein, dass eine an der unfallstelle verstirbt udn ein anderer ins Krankenhaus schafft.

Nur mal ein Beispiel: Ein mann hat aus erste Ehe 2 Kinder udn sit nachmal verheiratet. Die Frau hat auch kinder (keine gemeinsamen.

Verunglücken beide gemeinsam udn der Mann verstirbt zuerst erbt die Frau 1/2 (bei Zugewinngem.) und seine Kinder ja 1/4. Später vererbt die Frau an ihre Kinder.

Stirbt die Frau zuerst, gehen ihr Kinder leer aus. weil sie nciht zur gesetzlichen Erbfolge des Erblasser gehören.

Das ist ja interessant nach so einem ähnlichen Fallbeispiel hab ich gesucht. Nur ein wenig anders. Ehepartner (Mann) verstirbt, die Ehefrau erbt. Sie schlägt das Erbe nicht aus, hat aber noch keinen Erbschein beantragt. Nun verstirbt sie auch. Die Ehefrau hat einen Sohn, welcher aber nur der Stiefsohn des Ehepartners ist... Ist es nun so, dass der Stiefsohn von seiner Mutter erbt und damit auch das noch nicht beantragte Erbe des Stiefvaters bekommt? Eigentlich erbt ein nicht Leibliches Kind ja nichts...