Was passiert mit Rückzahlungen weiterhin auf das Konto des Gläubigers, wenn dieser verstorben ist?

2 Antworten

Die Forderung erbt ja Jemand, zumindest, wenn er keinen Erben hätte, die Bundesrepublik Deutschland.

Also weiter zahlen. Sollte eine Überweisung zurückkommen, weil das Konto aufgelöst wurde, einfach das Geld zurück legen, für den Fall, dass der Erbe sich meldet.

Die Bank wird sicher kein Interesse daran haben, dass Konflikte auf sie zukommen. Daher wird möglicherweise in deinem Fall die Bank noch gar nicht vom Ableben des Gläubigers Bescheid wissen. Denn ansonsten würde sie sicherlich darauf bestehen, dass das Konto der Klarstellung wegen auf den neuen Erben umgeschrieben wird. Ansonsten wird der Schuldner sicher frei, weil das Konto dann als Nachlasskonto zu behandeln ist.