Was passiert mit betriebliche Altersvorsorge wenn neuer Arbeitgeber diese Versorgung nicht anbietet?
Ich habe einen betrieblichen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen. Nun wechsle ich vermutlich zu einem neuen internationalen konzern, der diese Leistung nicht anbietet. Was passiert in diesem Fall mit dem Altvertrag?
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Was verstehst Du unter „diese Leistung nicht anbietet“? Meinst Du, dass das Unternehmen keine BAV anbietet oder dass dort dein bisheriger Vertragspartner nicht akzeptiert wird?
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Dann doch noch einmal ein Kommentar, weil´s dann doch nicht so einfach ist: Ein AG muss keine Betr.AVG anbieten.Die Portabilität ist beschränkt auf die Durchführungswege Pensionskasse und Direktversicherung. Dies ist durch das Übertragungsabkommen besichert. Ausgeschlossen sind allerdings Pensionskassen, die nicht rückversichert sind bei Protector. Der neue AG muss den alten Vertrag nicht zu den vormaligen Bedingungen übernehmen. Er kann Vertragsbestandteile ausschließen, z.B.Invalidität.
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Jedes Unternehmen muss seinen AN eine betriebliche AV anbieten. Allerdings kann der AG den Durchführungsweg und den Anbieter bestimmen. Die einfachste Lösung wäre, sie würden einfach in den Vertrag einsteigen, (AG ist immer Versicherungsnehmer)oder sie lassen deinen Vertrag übertragen in die neue betriebliche AV. Viele Verträge können auch in einen anderen Durchführungsweg portiert werden. Hier ein Link dazu: http://www.bav-a.de/Deckungskapital.html
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Genau diese muss es auch nicht sein. Finden Sie heraus, welche BetrAVG der Konzern anbietet. Ein internationaler Konzern bietet eine an!Dann fragen Sie hier weiter. Es wird Ihnen sicher geholfen.
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Er wird auf dich übertragen und du hast die Möglichkeit ihn ruhen zu lassen oder privat weiter zu zahlen (ohne die bekannten Steuer- und Sozialversicherungsvorteile).