Was mwird mit Schulden einer Einzelfirma, wenn der Gewerbetreibende stirbt?

1 Antwort

Grundsätzlich erbt man Schulden und Gewerbebetrieb mit.

Lösung, um nicht haften zu müssen: Errichtung eines Nachlassinventars vor dem Notar. Wenn dieses beim zuständigen Amtsgericht eingereicht wurde, beschränkt sich die Haftung des Erben auf die Gegenstände bzw. das Vermögen aus dem Inventar. Falls dann Gläubiger des Verstorbenen anklopfen, reicht ein Dreizeiler:

"Die Erben haben vor dem Amtsgericht soundso unter dem Aktenzeichen XYZ ein Nachlassinventar errichtet".