Was mwird mit Schulden einer Einzelfirma, wenn der Gewerbetreibende stirbt?
Was passiert wenn Ehepartner(Einzelunternehmer.Gewerbetreibender) stirbt, mit seinen Kreditschulden z.B. für Autokredite die auf das Gewerbe laufen(eine Restschuldversicherung wurde nicht abgeschlossen), Schulden für Gewerbeimmobilie (Pension, im Eigentumsanteil einer Eigentümergemeinschaft)?Ehepartner hat nicht mit gebürgt oder unterschrieben.Wenn z.B. dann der Wert des Autoverkaufes nicht für den Restkredit ausreicht?Wie ist das überhaupt denn mit den laufenden Verpflichtungen aus dem Gewerbebetrieb, wenn die Person verstirbt die das Gewerbe innehatte?Danke!
1 Antwort
Grundsätzlich erbt man Schulden und Gewerbebetrieb mit.
Lösung, um nicht haften zu müssen: Errichtung eines Nachlassinventars vor dem Notar. Wenn dieses beim zuständigen Amtsgericht eingereicht wurde, beschränkt sich die Haftung des Erben auf die Gegenstände bzw. das Vermögen aus dem Inventar. Falls dann Gläubiger des Verstorbenen anklopfen, reicht ein Dreizeiler:
"Die Erben haben vor dem Amtsgericht soundso unter dem Aktenzeichen XYZ ein Nachlassinventar errichtet".