Was muss man beachten wenn man als Selbstständiger im EU - Ausland arbeitet?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du als natürliche Person mit alleinigem Wohnsitz in Deutschland Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in Belgien erzielst; dann gehören die Einkünfte aus deiner selbständiger Tätigkeit in Deutschland zu den Einkünften nach § 18 EStG. Die Besteuerung erfolgt nur dann in Belgien, wenn du dort deine Tätigkeit unter Benutzung einer dir dort regelmäßig zur Verfügung stehenden festen Einrichtung ausübt.z.B das Büro In diesem Fall stellt Deutschland die Einkünfte frei unter Anwendung des Progressionsvorbehaltes und steuerpflicht in Belegien.

Also, da würde ich vermutlich einen belgischen Berater fragen. Mit dem deutschen Recht kennt man sich ja schon von den eigenen Erklärungen etwas aus.

Die Einkommensteuer zahlt man fast immer dort, wo man seinen Wohnsitz hat.

Es komt z. B. für die Umsatzsteuer auch darauf an, welche Arbeit man macht udn wo man tätig wird, im eigenen Büro, oder beim Kunden.

Der Sachverhalt ist zu allgemein um einen kompletten Rat geben zu können.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986