Was muss in einem Arbeitzimmer sein damit ich es absetzen kann?
Kann ich event. Ein Arbeitszimmer bei Bedarf auch mal als Gästezimmer benutzen oder mache ich mich damit gleich strafbar? Das bedeutet also, ich hätte in meinem Arbeitszimmer neben Schreibtisch, PC und Büchern auch noch ein Bett und einen Schrank.
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Steht in deinem Arbeitszimmer ein Bett oder Schlafsofa, kann es nicht mehr als ein solches abgesetzt werden.
Natürlich kann es dir keine nachweisen, wenn du Besuch bekommst und dann eine Luftmatratzt dort für zwei Tage rein legst. Aber mehr sollte es dann doch nicht sein.
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Wenn man eine Arbeitszimmer auch privat nutzt, macht man sich nicht strafbar.
Hier geht es um Steuerrecht und nicht um Strafrecht.
Allerdings, kommt das Finanzamt dahinter, wird das Arbeitszimmer nicht mehr anerkannt und ggf. bestehende Steuerbescheide werden rückwirkend abgeändert.
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Die Frage muss anders herum sein: Was darf in einem Arbeitszimmer nicht sein ?
Alles was mit der Arbeit nichts zu tun hat. SChon gemütliche Bilder und schicke Vorhänge sind verdächtig. Und im Schrank natürlich keine Klamotten, Fotoalben oder Krimis.
Stell dir vor, du wärst der Prüfer und man würde dir das Zimmer als Arbeitszimmer verkaufen wollen. Was würdest du nicht anerkennen ?
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Antwort von Gast 17.12.2009
Falsch sie können ein Bett im Arbeitszimmer sogar absetzen wenn sie angeben das sie zb Nachts arbeiten und zwischendurch schlafen! Im Fall eines bekannten ist es genehmigt worden aber er muß auch wirklich hin und wieder Nachts Online sein!