Was muß im Arbeitsvertag stehen - der Bruttolohn oder der Nettolohn?

3 Antworten

Das kommt drauf an, was ihr vereinbart habt.

Wenn vereinbart wurde: "40 Stunden, je 10 Euro Netto, die Nebenkosten trägt der Arbeitgeber, ebenso die pauschale Lohnsteuer," dann muss das drin stehen.

Wenn vereinbart wurde: "10 Stunden pro Woche, 10 Euro die Btunde brutto. Nach Möglichkeit ist die 400 Euro Job Regelung zu nutzen," dann muss das drin stehen.

Immer hinein schreiben, was vereinbart wurde.

Da die fragen hier zeigen, dass es immer wieder mal Probleme mit Lohnfortzahlung und bezahltem Urlaub gibt, sollte auch das aufgenommen werden. Nur damit es klar ist.

Üblich ist der Bruttolohn.

Es soll aber Profi-Fußballer geben, die vereinbart haben, dass nach Kürzung des Bruttos um die gesetzlichen Abgaben allmonatlich der Betrag X (bspw. 1-2 Mio) zur Auszahlung kommen muss. Evtl. Extraprämien kommen noch dazu.

Hier muss also der Arbg den je nach Gesetzeslage variablen Bruttobetrag ermitteln.

Normalerweise immer das Bruttogehalt. Klar gibt es spezialfälle, wo das nicht so ist, aber als normaler Arbeitnehmer steht das Bruttogehalt im Arbeitsvertrag.