Was muß ich tun um eine freiberufliche Tätigkeit aufzunehmen

1 Antwort

"in Krankheitsvertretung" also nur für kurze Zeit?

Die Meldung als freiberufliche Erzieherin muss nur beim Finanzamt erfolgen. Da reicht ein einfacher Brief, "ich werde ab ...... vermutlich bis ....., als freiberufliche Erzieherin tätig sein."

Rechnungsstellung kein Problem.

DU schreibst: "lt Vertrag vom ...../(lt. Absprache vom ..... berechne ich Ihnen für die Zeit von .... bis ..... Euro ........"

unten drunter, nur zur Sicherheit: "keine Umsatzsteuer gem. § 19 UStG."

Auf jeden Fall solltest Du alle Belege für Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit aufbewahren (Fahrkosten, Bürobedarf, ggf. Telefon zumindest die Einzelnachweise usw), weil diese Ausgaben abzugsfähig sind.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986