Was muss ich als "Arbeitgeber" beachten bei einer Hausfrau

3 Antworten

Ich kann die Minijob Variante von FREDL2 nur empfehlen. So mache ich dass jetzt seit einiger Zeit und alles klappt bestens.

@PetSayer: das ist auch für die "Hausfrau" die beste Lösung, da sie sich um nichts kümmern muss.

Für den Fragesteller auch. Seine Haushaltshilfe kann sich voll dem Bügeln hingeben und muss sich nicht mit Versteuerung rumschlagen.

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Die Grundentscheidung lautet, ob sie als Minijobberin oder als Voll-/Teilzeitkraft eingestellt werden soll. Als Minijobberin muss sie weder ein Gewerbe anmelden noch eine monatliche Rechnung schreiben (die dann auch noch unbar zu zahlen wäre).

Für diese haushaltsnahe Dienstleitung findest Du hier weitergehende Informationen zur Besteuerung bei Dir:

http://www.kuerzer.de/hndl2010

Gucke bitte auch mal unter minijob-zentrale.de in der linken Spalte "Privathaushalte als Arbeitgeber".

Und nicht vergessen: Egal wie viel die Dame verdient oder wie lange sie arbeitet, es ist ein Arbeitsverhältnis mit den entsprechenden gegenseitigen Rechten und Pflichten wie z. B. bezahlter Urlaub (mind. 24 Werktage), Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.