Was kann oder was muss ich meinem Vermieter sagen
Ich wohne mit meiner Lbensgefährtin und deren Sohn im EG in einem Zeifamilienhaus, die Scwester meiner Partnerin und ihr Mann im OG. Nun gehört zu diesem Haus noch ein Grundstück mit ca. 1200 m2 u.A. mit 6 Obstbäumen. Nun ist es so, das der Vermieter jedesmal, wenn eine Sorte Obst reif ist, der Vermieter erscheint, das Obst holt und wieder verschwindet. Da der Gartenzu der unteren Wohnung gehört, war ich der Meinung, das das auch das Obst beinhaltet. Als ich nun im Bezug auf den Garten, nochmal unseren Mietvertrag "studierte", musste ich feststellen, das wir den Garten pflegen müssen, sonst nichts. Heisst dies, das ich der " Dumme" bin und den Garten wirklich nur pflegen darf, auf das Obst habe ich aber tatsächlich keinen Anspruch ? Das würde mich dann nicht mehr wundern, denn unser Vermieter sagt uns auch nie Bescheid wann er komm, das ist auch nicht OK
3 Antworten
Steht das wirklich so konkret im Mietvertrag, "das wir den Garten pflegen müssen, sonst nichts"? Vielleicht müsst ihr bei der Ernte einfach mal schneller sein als der Vermieter, der kann normalerweise seinem Mieter die Nutzung des Gartens wenn er ihn pflegt und Bestandteil der angemieteten Wohnung ist nicht verbieten.
Also rechtlich verhält es sich so, dass wenn ihr den Garten mit angemietet habt, der Vermieter diesen gar nicht mehr ohne eure ausdrückliche Erlaubnis betreten darf.
Wer den Garten pflegt, darf auch ernten. Ausnahme: Der Mietvertrag verbietet dem Mieter die Ernte und weist dieses Recht dem Vermieter zu. So AG Leverkusen 28 C 277/93.
Quelle: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Ernte.htm
Dann muß vermutlich aber der Vermieter auch das Fallobst entfernen.