Was kann ich tun, wenn der Vermieter mir die Unterlagen nicht zuschickt, die ich für das Amt brauche, denn die Frist ist abgelaufen, also kein Geld mehr?

3 Antworten

Hallo,

du gehst gleich am Montag mit diesem, folgenden Wissen zu deinem zuständigen Bearbeiter vom Jobcenter (dringend in Begleitung eines Zeugen ! ) und " erinnerst " ihn höflich an die gesetzlichen Bestimmungen an die auch er/ sie sich zu orientieren haben.

Die von Jobcentern verlangte Vermieterbescheinigung stellt lediglich ein Angebot für eine erleichterte Antragstellung dar, sodass keine Verpflichtung des Betroffenen zur Vorlage der ausgefüllten Bescheinigung des Vermieters besteht. Mangels Qualität einer Beweisurkunde i.S.v. § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB I können dem Betroffenen bei Nichtvorlage auch keine Nachteile aufgrund fehlender Mitwirkung entstehen.

Als alternativer Nachweis der Mietkosten bieten sich die Vorlage des Mietvertrages und die Vorlage von Unterlagen zu Neben-, Heiz- und sonstigen Kosten an.

Lass dich nicht abwimmeln und erkläre an Ort und Stelle, dass du auf das Geld angewiesen bist ! Ist der Fallmanager nicht kooperativ, kündige gleich an, dass du anschließend dem Amtsleiter den Sachverhalt genau schildern wirst. Keine Angst, du bist hoffentlich dann in Begleitung !

Kommst du auch dort nicht weiter, kannst du nach folgendem Muster ( am besten gleich mitnehmen ) eine schriftliche Beschwerde nach dieser Vorlage einreichen:

Hartz IV 4 ALG II Dienstaufsichtsbeschwerde

............... ............. ........ Vorname Nachname Datum

................. ................. Straße Hausnummer

.............. ................ Postleitzahl Ort

BG-Nummer…………………….

An den Leiter/in der ARGE( ...............)

Zu Händen von Frau / Herrn (…………)

Adresse der ARGE

Betrifft: Dienstaufsichtsbeschwerde bezüglich des (Vorgang / Verfahren / Sachbearbeiter/in)

Sehr geehrte/er Frau / Herr, ich möchte hiermit, wie es mir das Petitionsrecht nach Art 17 GG einräumt, eine Dienstaufsichtsbeschwerde über Ihre/n Sachbearbeiter/in einlegen.

Begründung: ………………………………………………………………………… ……………..Ich möchte Sie bitten, mir eine Stellungnahme zukommen zulassen, weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

………………………… Hochachtungsvoll"

 

Tipp: für deine Unterlagen, eine Kopie der Beschwerde unbedingt beim Empfang abzeichnen lassen.

Alles Gute und viel Glück !

Welche Unterlagen denn? Die Vermieterbescheinigung? 

Sozialrechtlich gibt es keine Mitwirkungspflicht des Vermieters daran. Aus diesem Grunde dürfen Leistungen bei Nichtvorliegen der Bescheinigung auch nicht verweigert werden.Lege Widerspruch ein.

Richtig !

Ich bin mir jetzt nicht sicher, mit welcher Maßnahme man jetzt schneller zum Ziel kommt. Das Geld wird dringend benötigt !

Widerspruch / Dienstaufsichtsbeschwerde ?

 
Mitunter reicht jetzt auch schon der nächste Besuch bei der Fallmanagerin.

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Hast Du den Abgabetermin bei der Behörde einfach verstreichen lasssen oder bist Du dort persönlich hingegangen und hast nachgefragt, wie Du Dich weiter verhalten sollst. Normalerweise erfährst Du dort, mit welchen Rechtsmitteln Du den Vermieter zur Beibringung der benötigten Unterlagen bringen kannst.

nicht nötig Snoopy155, man braucht sich nur an das Gesetz zu halten ! 

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