Was kann ich außer Bafög noch beantragen!

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Hallo Wekwart, zunächst musst du einen BaföG Antrag stellen. BaföG wird nicht rückwirkend bezahlt. Dann ist entscheident, ob es sich um eine erste berufsqualifizierende Ausbildung handelt, oder ob du Anspruch auf eine elternunabhängige Förderung hast (wenn du bereits eine Berufsausbildung gemacht hast). Bedenke, dass du im 2.Fall ca. die Hälfte zurückbezahlen musst. Dann solltest du dir bezüglich deines Fachs vor Studienbeginn sicher sein, dass dies auch deinen Neigungen entspricht, Fachrichtungswechsel nach 2 oder mehr Semestern werden in der Regel nie beim Amt anerkannt. Die meisten Unis/FHs haben ein Sozialreferat im asta/usta/studi-vertretung, hier gibts unabhängige BaföG-Beratung, oftmals gibt es auch die Initiative "studieren mit Kind" hier kannst du in Erfahrung bringen, was bei dir vor Ort möglich ist. Z.B. Befreiung von den Kita-Gebühren, in BW (Mannheim) gibt es auf Antrag z.B. auch die Befreiung von den Studiengebühren über 500E pro Semester und man zahlt nur den Rückmeldebeitrag. Nutze die Stellen vor Ort, das lohnt sich meistens. Zum Jobben: Am besten nur Geringverdiener-Jobs ohne Lohnsteuerkarte annnehmen, die Jobbörse der Uni aufsuchen, hier gibt es viele Jobs, die nicht vom FA erfasst werden. Geh zum BaföG AMt und frage genau nach, wieviel du zusätzlich verdienen dürftest. Am besten du nimmst dir die Fragen schriftlich mit und lässt nach der Beantwortung unterschreiben. Die Kinder sind m.E. wohngeldberechtigt, das würde ich auf jeden Fall mitnehmen. !Dein Girokonto und dein Vermögen wird unter Umständen auch einer Prüfung unterzogen und angerechnet!!!! Informiere dich und transferiere bevor!!!!!! du den ersten BaföG-Antrag stellst. Viele Grüße sparfuechsin