Was darf ich bei meinem Schuldner?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Willst Du ihn nerven, oder Dein Geld?

natürlich kannst Du gemeinsame Bekannte anrufen udn sagen, "ich erreiche den Y nicht. Wenn Du ihn triffst, oder mit ihm sprichst, sage ihm er möge mich anrufen."

Nur, wird er es machen, wenn er weiß, dass Du ihn auf das Geld ansprichst?

Also vergebliche Mühe.

Schicke ihm einen Mahnbescheid, dann weiß er, dass Du es ernst meinst udn er sich regen muss.

Auch die Betrugsanzeige, würde ich erst bemühen, wenn nach Mahnbescheid und Gerichtsvollzieherbesuch kein Geld kommt.

Schließlich, was hast Du davon, wenn er verurteilt wird? Er bekommt eine Geld, oder kurze Haftstrafe, aber Geld bekommst Du nicht.

Das ist doch der springende Punkt. Ich will mein Geld .. Aber wenn dieser Mensch offiziell als Pleite gilt und schon viele Gläubiger hat kommt es ihm doch auf einem weiteren nicht an ..

Der Fakt ist aber: Ich bin keine große Firma die lange Zeit auf das Geld warten kann .. Ein Gerichtsvollzieher kann nichts ausrichten wenn er offiziell als Blanko gilt aber er dennoch einen hohen Lebensstandart genießt durch div. Tricks .. Dass soetwas möglich ist mit etwas kreativität dürfte nicht verwunderlich sein ..

Ich weiß dass ich ein Mahnbescheid und dies und das machen kann ... Diesen Mensch interessiert dies aber einfach nicht ...

Ich bin der Meinung mit etwas Druck und persönliche Präsenz erreicht man mehr. Ich wollte mir deshalb hier Rat holen welche möglichkeiten ich denn habe ohne Gefahr zu laufen mich selber strafbar zu machen. Deswegen die Frage mit dem Anrufen etc.

Danke für die Antwort.

0
@BekirC
  1. Dies und Dein Kommentar zu Gammoncrack verändern den Sachverhalt.

  2. Es ist dringend erforderlich Deine AGB zu verändern, denn dies hätte Dir nicht passieren können, wenn der verlängerte Eigentumsvorbehalt geregelt wäre.

  3. hat er die Luxusgegenstände, oder nutzt er sie nur? FRanjo Pooth fährt auch ein schönes Auto, aber er ist Pleite, doch hat er eine reiche Ehefrau.

  4. Ich kann verstehen, dass Du dich ärgerst. aber da ist wenig zu machen udn das Problem ist, dass die Gefahr besteht sich strafbar, oder schadenersatzpflichtig zu machen.

  5. U. U. kannst Du die Forderung verkaufen. es gibt Unternehmen die so etwas machen. aber dazu muss sie ausgeklagt sein.

3
@wfwbinder

Offiziell gehören die Sachen der Frau. Aber man weiß ja wie das läuft ..

Genau deshalb strebe ich ja die alternative möglichkeiten an.

Forderungsverkauf hab ich mich auch schon informiert, hab auch eine Firma die meine Forderung abkaufen würde .. Ich würde allerdings nur 15% bekommen ..

Ich werde in Zukunft auch vorsichtiger sein und aufpassen .. Bei dem o.g Fall war es halt so dass ich mit ihm jahrelang gut zusammen gearbeitet hab und dann peng macht er sowas ..

Danke dir für deine Kommentare, ich will nicht uneinsichtigt sein oder sagen eure Ratschläge sind nicht gut. Aber ich sehe meine einzige Chance auf das geld wirklich nur mit Druck .. Werde jetzt mal nen Zeitraum jeden Tag vor seiner Tür stehen und ihn öfter anrufen.

Wenn das alles nicht fruchtet beiß ich den sauren Apfel und verkaufe die Forderung dann .. Ein Geschäftspartner hat mir schon Moskau Inkasso nahe gelegt, die dürfen ja inzwischen wieder in Deutschland arbeiten. Aber ist ja auch eher schein als sein ..

0
@BekirC

Aber gerade wenn die Sachen alle seiner Frau gehören, ist der Schlüssel der Titel gegen ihn.

Wenn die viel Geld verdient und er nichts tut, dann hat er Anspruch auf Taschengeld und das kann man pfänden. Man kann ihm auch ganz legal mit solchen Nadelstichen auf die Nerven gehen und irgendwann zahlt er eventuell um seine Ruhe zu haben.

Mahnbescheid auf jeden Fall, allein schon um Verjährung zu verhindern.

3
Meistens reagieren die Leute anders wenn es an ihren Ruf geht ..

Der Schuss kann nach hinten los gehen und plötzlich bist Du derjenige, der wegen übler Nachrede angezeigt und nicht in Ruhe gelassen wird.

Ich verstehe Deinen Unmut und auch, dass Du mit allen Mitteln an Dein Geld kommen willst, aber beherzige den Rat von den Kollegen und gehe den geraden Weg.

Mit Nachstellungen und Telefonaten, die er abbrechen kann wie er möchte, kommst Du nicht weiter und wirst so bis zur Verjährung hingehalten.

Der Gesetzestext besagt ja dass es nur dann üble Nachrede ist wenn man dies nicht einwandfrei beweisen kann. Ich kann dass ganze anhand des Vertrages beweisen, anhand der Aussage des Vertriebs dass er sein Geld bekommen hat und anhand meiner Kontoauszüge dass kein Geldeingang zu verzeichnen war von besagten Herrn.

Danke für deine Antwort, soll nicht rüberkommen als wären eure Ratschläge nicht gut aber der Typ ist so abgebrüht da muss man leider selber aktiv werden ..

Da ich aber nicht blind ran will ohne rücksicht auf Verluste fragte ich hier was in Ordnung ist und was nicht.

Vor Tür stehen und ihn darauf ansprechen ist laut Polizei absolut legitim. Werds erstmal damit versuchen.

1
@BekirC

Dann wünsche ich viel Glück!

Ein kleiner Tipp noch: bei einem Telefonat solltest Du Deine Rufnummer unterdrücken, damit er das Gespräch annimmt ;-))

0

Bekir:

Wann willst du dem Spuck mit gesetzlich zulässigen Mitteln ein Ende setzen? Willst du solange warten, bis der Hartgesottene mit der Einrede der Verjährung durchkommt? Hast du recheriert, ob bei ihm überhaupt etwas zu holen ist und eine Pfändung erfolgreich wäre? Oder möchtest du wiederum solange warten, bis er die pfändbare Habe in "Sicherheit gebracht" hat?

Die gesetzlich zulässigen Realisierungsversuche sind, wie du weißt, nicht zum Nulltarif zu haben.

Im übrigen siehe gammoncrack.

Der Herr posiert in div. Plattformen mit teuren Luxus gegenständen, gilt offiziell aber als Pleite. Die stottern vieles auf Raten ab die sehr geringfügig sind .. Große Firmen können wohl mit kleinen Raten im einstelligen Bereich leben, da der Herr aber schon 50 Jahre alt ist und wie ich denke nicht mehr 350 Jahre lebt mag ich mich nicht auf das ganze einlassen.

Vorallem: Dieser Mensch hatte mein Geld in den Händen, dies hat er von seinen Auftraggeber bekommen (nachweislich) .. Statt mir mein Geld zu zahlen hat er aber sein Lebensstil weiter finanziert ..

Ich hab natürlich über die rechtlichen Sachen nachgedacht, diese sind aber nicht erfolgsversprechend bei ihm.

0
Hab ich das Recht öfter bei diesem Menschen anzurufen und ihn auf seine Schulden aufmerksam zu machen? Insbesondere es mehrfach zu versuchen wenn er nicht ans Telefon geht?

So lange bis er dir die telefonische Kontaktaufnahme untersagt. Dann begäbest du dich in den Bereich einer versuchten Nötigung.

Darf ich Angehörige / Bekannte von ihm anschreiben und Sie bitten ihm auszurichten er möge sich doch bei mir melden? Ich würde natürlich nicht von den Schulden sprechen .

Halte ich für grenzwertig. Lies mal den § 238 StGB durch.

Was für möglichkeiten gäbe es noch?

Gerichtliches Mahnverfahren? Wenn er den Kopf in den Sand steckt, ignoriert er vielleicht auch den Mahnbescheid. Vollstreckungsbescheid hinterher und schwupps vollstreckbarer Titel.

www.online-mahnantrag.de

soloange er gute Nerven hat nützt alles nicht. Der muss es nur solange hinausziehen, bis die Forderung verjährt ist. Du muss aber auch aufpassen, dass es keine Nötigung wird. Du hast zwar einen Grund, das heißt aber nicht, dass Du ihn belästigen darfst. Die Grenze ist hier leicht überschritten. Was definitiv verboten ist, Bekannte und Verwandte zu informieren. Ein an den Pranger stellen gibt es nicht und verstößt zumindest gegen Persönlichkeitsrechte. Vor seinem Haus warten und ansprechen geht. Wenn er das Gespräch verweigert, Du also erkennen kannst, dass hier kein Wille zur Einigung vorliegt, musst Du aufhören, das wäre dann Nachstellen. Es gibt nur eins: Mahnbescheid erwirken und vollstrecken. Dafür braucht Du nicht unbedingt einen Anwalt, Gebühren für Gericht und Gerichtsvollzieher werden aber trotzdem fällig, die aber Dein Schuldner tragen muss. Wenn er das nicht kann, ist es auch zweifelhaft oder seine Schuld überhaupt begleichen kann. Dann würde alles nichts nützen, auch wenn Du ihn noch solange mit ihm sprichst.

Ein erstes Telefonat hat erzielt dass dieser Mensch keine guten Nerven zeigte .. Er bot mir einen einstelligen Betrag als monatliche Rate ab .. Würde ich mich darauf einlassen würd ich 350 Jahre auf mein Geld warten ..

Da ich aber seinen aufwendigen Lebensstil sehe bin ich da nicht sonderlich angetan von ..

Wissen Sie denn ob ich das Recht hätte dennoch selber das Geld "einzutreiben" wenn ein Mahnbescheid gefertigt wird und der Gerichtsvollzieher nichts pfänden konnte oder ist dies dann ausschließlich Gerichtsvollzieher Sache?

0