was als beilage in der steuererklärung
hallo,
was muss man als beilage hinzufügen , wenn man eine steuererklärung abgibt. bis jetzt hat das alles mein steuerberater gemacht. dieses jahr möchte ich es selber machen. wir haben ein paar vermietete wohnungen, sonst nicht so viel. gehören alle kontoauszüge rein vom letzten jahr, grundsteuerbescheide, usw. ?
danke
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6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Du füllst die Anlage V+V aus und fügst eine Aufstellung der Reparaturkosten bei, wobei Du nur ganz knappe Angaben zu Rechnungsdatum, Art der Arbeiten (z.B. "Sanitärarbeiten") und Rechnungsbetrag machst.
Auf keinen Fall ungefragt Rechnungen, Bescheide beifügen. Denn, wie heißt es : "Gehe nicht zum Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst"
Finanzbeamte sind auch nur Menschen und wollen ihre Ruhe haben, da stören unnötige Unterlagen nur. Wenn die was wissen wollen, dann melden die sich schon.
Wenn Du mehrere Mietobjekte hast, mußt Du natürlich für jedes einzelne eine Anlage V+V ausfüllen. Durchnummerieren nicht vergessen !
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Antwort von EB20120610 10.06.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Den Duden.
Wahrscheinlich konnte dein Steuerberater schriftlich kommunizieren. Diese Kunst solltest du dir auch mal erwerben.
Kommentar von blackleatherblackleather 10.06.2012Aber warum den Duden zum Finanzamt schicken? Die können doch auch schriftlich kommunizieren.
Vielleicht wäre es besser, mit dem Steuerbescheid Gutscheine für VHS-Kurse in Deutsch zu verschicken, sponsored by Schäuble...
Kommentar von EB20120610 10.06.2012Du hast recht, Herr Kollege.
Den Duden sollte sie lieber unters Kopfkissen packen.
"Deutsch für Anfänger" wäre sicherlich empfehlenswert.
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Antwort von Maashuman 20.06.2012
Kontoauszüge sind nicht zwingend notwendig, wenn nicht vom FA angegeben. Jegliche Bescheide zu den Grundstücken+Wohnungen wären gut, sowie Belege zu Einnahmen und Ausgaben. Das so im groben, aber genaueres kannst du sicher auch beim FA nachfragen, wenn du höflich bleibt können auch die Menschen beim FA nette Auskünfte geben.
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Belege, Belege, Belege
und das im Orginal.
Wenn du eine Steuersoftware verwendest - wird das programm dir auch sagen, welche Belege erforderlich sind.
Kommentar von Privatier59Privatier59 10.06.2012Und welche Belege sollen das sein ? Zur Anlage V gibts eine offizielle Erläuterung und die nennt nur die Auftellung der Reparaturkosten.
Kommentar von EB20120610 10.06.2012"Und welche Belege sollen das sein?"
Die Frage (sorry, falsches Leerzeichen behutsam korrigiert) ist berechtigt. Was zum Geier soll das FA mit den Belegen machen?
qt, du musst noch zwischen Beweis und Glaubhaftmachung unterscheiden lernen.
Kommentar von GaenselieselGaenseliesel 11.06.2012genau, ich schicke schon seit Jahren kaum noch Belege mit und hatte wenige Probleme. Für den Finanzbeamten muss es halt lediglich nachvollziehbar sein.
Sehe ich ganz genauso.
Endlich wieder ein guter Antworter.