Frage von ufo11 10.06.2012

was als beilage in der steuererklärung

  • Hilfreichste Antwort von Privatier59 10.06.2012
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du füllst die Anlage V+V aus und fügst eine Aufstellung der Reparaturkosten bei, wobei Du nur ganz knappe Angaben zu Rechnungsdatum, Art der Arbeiten (z.B. "Sanitärarbeiten") und Rechnungsbetrag machst.

    Auf keinen Fall ungefragt Rechnungen, Bescheide beifügen. Denn, wie heißt es : "Gehe nicht zum Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst"

    Finanzbeamte sind auch nur Menschen und wollen ihre Ruhe haben, da stören unnötige Unterlagen nur. Wenn die was wissen wollen, dann melden die sich schon.

    Wenn Du mehrere Mietobjekte hast, mußt Du natürlich für jedes einzelne eine Anlage V+V ausfüllen. Durchnummerieren nicht vergessen !

  • Antwort von EB20120610 10.06.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Den Duden.

    Wahrscheinlich konnte dein Steuerberater schriftlich kommunizieren. Diese Kunst solltest du dir auch mal erwerben.

  • Antwort von Maashuman 20.06.2012

    Kontoauszüge sind nicht zwingend notwendig, wenn nicht vom FA angegeben. Jegliche Bescheide zu den Grundstücken+Wohnungen wären gut, sowie Belege zu Einnahmen und Ausgaben. Das so im groben, aber genaueres kannst du sicher auch beim FA nachfragen, wenn du höflich bleibt können auch die Menschen beim FA nette Auskünfte geben.

  • Antwort von qtbasket 10.06.2012

    Belege, Belege, Belege

    und das im Orginal.

    Wenn du eine Steuersoftware verwendest - wird das programm dir auch sagen, welche Belege erforderlich sind.

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