warum

Support

Liebe Monika,

bitte formuliere den Fragentitel stets voll aus, damit sofort ersichtlich wird, welches Anliegen du hast. Ansonst werden die Antwortenden nicht auf deine Frage aufmerksam und können diese nicht einordnen.

Freundliche Grüße

Jürgen vom finanzfrage.net Supportteam

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du in die Rentenversicherung eingezahlt hast, wurden auch Beiträge auf Weihnachts- oder Urlaubsgelder erhoben. Das heißt du erhälst für diese auch einen Rentenanspruch, jedoch wird dieser auf die zwölf Monate eines Jahres verteilt.

Bei Beamten sieht das anders aus. Sie haben nie in die Renteversicherung eingezahlt, sondern erhalten weiter Bezüge. Und in diesen ist das Weihnachsgeld nicht in den 12 Monaten enthalten.

Weil Beamtenpensionen Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis sind udn keine Renten.

also gelten für die Pensionen die gleichen Grundsätze wie für die laufenden Bezüge der Beamten.

Damit bekommen die Pensionäre also auch Weihnachtsgeld, wenn auch die Beamten Weihnachtsgeld erhalten.