warmwasserkostenabrechnung

2 Antworten

Da musst du wie schon erwähnt in deinen Mietvertrag schauen, welchen Verteilerschlüssel es gibt. Meist 30/70 oder 50/50. Hier wäre es sinnvoll dies einmal aus dem Vertag zu suchen und es hier zu schreiben. Ebenso ist es wichtig ob jede Wohnunh bei Euch eigene Wasserzähler besitzt oder es pauschal durch Bewohner geteilt wird.

In einer Eiguntumswohnung gibt es Verschiedene Verteilerschlussel

MEA Miteigentumsanteil

Personen

Wohnfläche etc.

Ich bewohne eine DG Wohnung und muss z.b. für das Grundstück die Grundsteuer nach MEA zahlen, da ich die größte Wohnung habe, zahle ich am meisten, obwohl die Dame unten im EG (kleinste Wohnung) einen eigenen Garten hat ( Sondernutzungsrecht)

Aber so ist das nun mal ;)

Wie Schlico schon ausführte, müßte man den Mietvertrag bzw. seine etwaigen Ergänzungen in diesem Punkt kennen. Einen Warmwasserzähler und einen Kaltwasserzähler scheint die Wohnung nicht zu haben. Der komplette Kaltwasserverbrauch des Hauses in cbm enthält meistens auch den Kaltwasseranteil des Warmwassers. Dieser Wasserverbrauch wird idR nach einem anderen Verteilungsschlüssel wie die Erwärmungskosten für das Warmwasser abgerechnet. Die Erwärmungskosten enthalten eine verbrauchsunabhängige Komponente (z. B. nach Quadratmetern), weil nur so die Leitungs- und Bereitstellungsverluste vernünftig verteilt werden können. Man kann also nicht die kompletten Erwärmungskosten nur personenabhängig verteilen.

Jetzt mußt Du Dir noch mal Deine Frage durchlesen und Dich fragen, was Du mit "Wasserverbrauch" eigentlich meinst.

selbstverständlich sind in meiner wohnung wie auch in allen anderen wohnungen wasserzähler vorhanden - wasserverbrauch = kaltwasser für warmwasser!

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