Frage von Mollie 13.01.2012

Wann verjährt die Rückgabeforderung nach einer Leihe?

  • Antwort von EnnoBecker 13.01.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Da lohnt ein Blick ins BGB, ins deutsche natürlich. Und wir sind zunächst im § 604.

    (5) Die Verjährung des Anspruchs auf Rückgabe der Sache beginnt mit der Beendigung der Leihe.

    Also muss die Freundin die Sache zurückverlangen. Dann beginnt die Verjährung.

    Und § 195: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

    Aha, regelmäßig... also muss man gucken, ob eine Ausnahme greift.

    Und gucke, § 197 (1): In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

    1. Herausgabeansprüche aus Eigentum,

    Ich bin kein Zivilrechtler, kann sein, dass da irgendwo noch was anderes bestimmt ist.

    Aber dafür biete ich auch keine dubiosen schweizerischen Seiten an.

  • Antwort von Matrix 13.01.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    hat deine tante dafür geld gezahlt ? kann ja sein das die freundin das einfach vergessen hat. ob man sich damit bereichern sollte überlasse ich deiner tante, aber ich glaube das es hierfür keine fristen gibt die einzuhalten sind. du schreibst ja "geliehen".

  • Antwort von ralfrec 13.01.2012

    Ich glaube, die beginnt erst zu laufen, wenn die Rückgabeforderung entsteht. Diese entsteht aber erst mit dem Verlangen der Rückgabe des geliehenen Schmuckes. Solang die Frau ihn nicht zurück verlangt hat, läuft folglich keine Verjährung.

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