Wann sind Gebrauchtwaren mehrwertsteuerpflichtig?

1 Antwort

Ja ist es nun Privat, oder bist Du Antiquitätenhändler.

Solange Du Deine alten Möbel verkaufst, oder die aus der Haushaltsaulösung eines angehörigen, sind es Privatverkäufe. Diese unterliegen natürlich nicht der Umsatzsteuer.

Auch wenn Du einen alten Schreibtisch kaufst, der nach einem halben Jahr nicht mehr in die neue Wohnung paßt.

Wenn aber Möbel gekauft werden, um sie wieder zu verkaufen, kann es schon ab dem ersten Geschäft eine unternehmerische Tätigkeit sein, nämlich wenn wiederholungsabsicht besteht.

Ab dann gilt, solange der Vorjahresumsatz 17.500,- nicht überschritten wurde, bleibt man umsatzsteuerfrei.