Linnea am 22.05.2009 um 15:54 Uhr
Wer kann mir sagen, wann man die Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der Steuererklärung angeben muss?

Es gibt zwei Gründe. Entweder wenn man die Möglichkeit der "Günstigerprüfung" nutzen möchte, also den Fall das die Spitzensteuer unter der Abgeltungssteurbelastung liegt, oder wenn man Kapitaleinkünfte hat, die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen.
z. B. Zinsen aus Darlehn an Verwandte.

Nur dann, wenn du über den Freistellungsauftrag hinaus kommst und du dir die gezahlte Zinsabschlagsteuer "wiederholen" möchtest.