Kommt es auf die Arbeitszeit an? Wie hoch wird die sein? Gibt es eine Wartezeit?
Alle, die nach dem 1.01.1961 geboren wurden:
Nur diejenigen, die weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können, erhalten in Zukunft die volle Erwerbsminderungsrente. Alle die zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten können, erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente. Hierbei gilt es zu beachten, dass auch die volle monatliche Erwerbsminderungsrente durchschnittlich nur zwischen 500 und 1000 € liegt.
Alle, die vor dem 1.01.1961 geboren wurden:
Diese Versicherten erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit, die aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder eines Gebrechens entstanden ist, Leistungen, wenn Sie weder in Ihrem erlernten Beruf noch einem zumutbaren Beruf halb soviel verdienen würden, wie andere gesunde Berufstätige.

Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente hat man bei der Deutschen Rentenversicherung noch, wenn man

Welche Umstände müssen erfüllt sein, um Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente beantragen zu können?
Liegt Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vor, ist Anspruch auf Rente gegeben wenn in der Vergangenheit ausreichende Rentenversicherungsbeiträge erbracht worden sind. Die Forderung gilt als erfüllt, wenn der Patient sechzig Kalendermonate versichert war und in den letzten fünf Jahren mindestens sechsunddreißig Beiträge als Pflichtversicherter entrichtet hat.
Wie wird Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente beantragt?
Zuständig für Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente ist die jeweilige Rentenversicherung entweder die LVA des jeweiligen Bundeslandes oder die BfA Berlin. Jeweils zunächst aber die Rentenversicherung an die man zuletzt Beiträge gezahlt hat. Der Antrag kann bei den Kreis- und Gemeindeverwaltungen als sogenanntes Versicherungsamt gestellt werden und wird dann weitergeleitet.
http://www.rechtspraxis.de/erwerbsunf.htm
Die Leistung der Rentenversicherung bei "Berufsunfähigkeit" hängt von deinem Gesundheitszustand bzw.deinen Einschränkungen ab. Es kann sein,daß es erstmal hierauf hinausläuft: "Rehabilitation"; Ziel: Versicherte mit akuten oder chronischen Erkrankungen sollen wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren 'Oder' in einem "anderen Beruf" einsteigen können. Je nach Situation kann auch zunächst eine Umschulung in Frage kommen. Aufgrund Deiner Lage entscheidet die Rentenversicherung alles Weitere; erst dann werden alle deine Fragen 'endgültig' beantwortet sein; Gruß;frederic;
Bei Berufsunfähigkeit leistet die gesetzliche Rentenversicherung garnicht wenn du nicht vor dem 02.01.1961. Allerdings sind die Bedingungen hier nicht mit denen einer guten privaten Absicherung vergleichbar. Danach gibt es nur noch die Erwerbsminderungsrente. Welchen Anspruch du in welcher Höhe hast erfährst du bei deiner Rentenversicherung. Ansonsten gelten die Fristen die Rentenfrau genannt hat.

Es gibt ab dem 1.1.2001 keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung mehr.
Stattdessen gibt es nur noch eine
Volle Erwerbsminderungsrente 37% vom letzten Netto, erhält wer weniger als 3 h arbeiten kann pro Tag
Halbe Erwerbsminderungsrente 19% vom letzten Netto, erhält wer mehr als 3 aber weniger als 6 h pro Tag arbeiten kann.

Hier findest du alle Informationen zur Rente wegen Erwerbsminderung: http://kuerzer.de/km2jLFqxn
Darf ich Dich korrigieren, der Stichtag heißt genau, VOR dem 02.01.1961 geboren, da man das Lebensjahr am Vortag 24 Uhr vollendet, siehe auch: Schon im Jahr 2000 hat der Gesetzgeber beschlossen, dass der Berufsunfähigkeitsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig ausläuft. Mit Beginn des Jahres 2001 wurde die bisherige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente durch eine zweistufige Rente wegen Erwerbsminderung abgelöst. Eine modifizierte Berufsschutzregelung gibt es weiterhin für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind.