Wann ist ein normales Girokonto mit einem Kontoinhaber ein Treuhandkonto?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Treuhandkonto ist ein Konto, bei dem der Kontoinhaber selbst nicht wirtschaftlich Berechtigter des Guthabens ist. D.h. er verwaltet das Geld, das jemand anderem gehört.

Unterschieden wird hierbei zwischen offenen Treuhandkonten und verdeckten Treuhandkonten. Beim offenen Treuhandkonto besteht ein entsprechender Zusatz, der den wirtschaftlich Berechtigten des Geldes kennzeichnet.

Bei verdeckten Treuhandkonto findet sich keinerlei Hinweis darauf, dass das Geld nicht dem Kontoinhaber gehört. Verdeckte Treuhandkonten sind deshalb immer kritisch zu sehen, da der fremde Eigentümer des Geldes bspw. bei Tod oder auch "nur" Pfändung nicht ohne Weiteres ersichtlich ist und das Guthaben daher auch nicht vor dem Zugriff von Erben oder Pfändungsgläubiger geschützt wird.

Kann denn ein Gläubiger   vom Konto meines Mannes, worauf meine Rente überwiesen wurde  pfänden ?

0
@erika194246

Im Prinzip hat Privatier59 schon alles entsprechend beschrieben.

Selbstverständlich kann in das Konto gepfändet werden. Dieses ist vermutlich nach Bankauffassung (sofern, was nicht anzunehmen ist, kein expliziter Ausweis des wirtschaftlich Berechtigten besteht) weder ein offenes, noch ein verdecktes Treuhandkonto sondern ein ganz normales Girokonto. Dementsprechend können Beträge im Rahmen des gesetzlich möglichen (Zivilprozessordnung) gepfändet werden.

0

Das ist ja nicht die erste Frage von Dir zum Thema. Es wäre doch besser, wenn Du nicht so allgemein fragst, sondern sagst, worum es eigentlich geht:

Deine Rente wird auf das Girokonto Deines Ehemannes überwiesen. Dir sitzt ein Gläubiger im Nacken. Der pfändet in das Konto Deines Ehemannes. Nicht ohne Grund: Deine Rente ist unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Der Gläubiger ist der Rechtsauffassung, das Girokonto Deines Mannes fungiere für Dich als Treuhandkonto. Anscheinend hat der Gläubiger davon sogar ein Gericht überzeugt bekommen.

Wie Du aus der ersten Antwort hier gelernt hast, gibt es verdeckte Treuhand und es spricht vieles dafür, so einen Fall hier anzunehmen.

Ich hatte Dir schon vorgeschlagen, ein -eigenes!- P-Konto zu eröffnen. Dann ist das Thema erledigt. Aber Du rennst ja lieber mit dem Kopf gegen die Wand.

Ich habe ein  P-Konto eröffnet,  aber das gilt ja nicht für die Vergangenheit. Warum sind Sie so böse mit mir ?  Ich habe doch genug  Ärger, zumal ich  unwissend  meine Rente auf das Konto meines M. habe überweisen lassen.  Wie  kann man denn das Gericht überzeugen, das  es kein Treuhandkonto ist ?

0
@erika194246

Ich bin nicht böse mit Dir, sondern mache Dich nur darauf aufmerksam, daß Du mit dieser Art der Fragerei niemals zu passenden Antworten kommst. Auch das mit dem P-Konto ist ja völlig neu.

Und: Recht ist von Amts anzuwenden. Insofern kann man nur versuchen, seine Rechtsansicht überzeugend darzustellen. Treuhand ist ein so schwieriges Thema, daß ich der Auffassung bin, ohne anwaltliche Hilfe bekommst Du keinen auch nur ansatzweise überzeugenden Rechtsvortrag hin.

0