Frage von stefan35 07.02.2011

Wann ist die Monatsmiete für eine Einliegerwohnung zu zahlen?

  • Antwort von mig112 07.02.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Mieten, Leasing und Versicherungsprämien sind im Voraus fällig!

  • Antwort von Zitterbacke 07.02.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    In zwei Urteilen hat der BGH eine alte Streitfrage geklärt. Nach den meisten Mietverträgen – und seit 2001 auch der Gesetzeslage nach – muss der Mieter die Miete im Voraus zahlen.Das bedeutet , Zitat : "Der Mieter schuldet die Mietzahlung bis zum dritten Werktag eines Monats. An diesem Tag muss die Miete auf dem Konto des Vermieters sein. Erfolgt die Zahlung mehrfach später kann neben Verzugszinsen und Mahnkosten auch eine Kündigung drohen." Wobei der Samstag nicht als Werktag zählt .
    http://www.mieterforum-ruhr.de/de/recht/urteile/index.php/art_00002167 Gruß Z... .

  • Antwort von Rat2010 07.02.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn nichts vereinbart ist, gilt das Gesetz, also § 556 b BGB.

    Brauchst du nur in Google einzugeben (Link funktioniert nicht). Die Miete muss jedenfalls bis zum dritten Werktag überwiesen sein.

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