Wann ist die Monatsmiete für eine Einliegerwohnung zu zahlen?
Ein Freund verabredete eine monatliche Warmmiete von 350 Euro für die Vermietung einer Einliegerwohnung an einen Studenten. Die beiden legten aber versehentlich nicht fest, wann die Monatsmiete zu zahlen ist. Was gilt dann? Wann muss sie gezahlt werden?
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Mieten, Leasing und Versicherungsprämien sind im Voraus fällig!
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In zwei Urteilen hat der BGH eine alte Streitfrage geklärt. Nach den meisten Mietverträgen – und seit 2001 auch der Gesetzeslage nach – muss der Mieter die Miete im Voraus zahlen.Das bedeutet , Zitat : "Der Mieter schuldet die Mietzahlung bis zum dritten Werktag eines Monats. An diesem Tag muss die Miete auf dem Konto des Vermieters sein. Erfolgt die Zahlung mehrfach später kann neben Verzugszinsen und Mahnkosten auch eine Kündigung drohen." Wobei der Samstag nicht als Werktag zählt .
http://www.mieterforum-ruhr.de/de/recht/urteile/index.php/art_00002167 Gruß Z... . -
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Wenn nichts vereinbart ist, gilt das Gesetz, also § 556 b BGB.
Brauchst du nur in Google einzugeben (Link funktioniert nicht). Die Miete muss jedenfalls bis zum dritten Werktag überwiesen sein.
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