Wann greift Schenkungssteuer bei Schenkungen an die Ex?
Paar trennt sich (ob verheiratet oder nicht, sollte hier keine Rolle spielen). Es gibt 2 Kinder (4 und 7).
Per Gericht wird der Unterhalt festgelegt, den er an sie zahlen muss. Der Unterhalt für die Kinder entspricht den Beträgen aus der Düdo-Tabelle.
Der Unterhalt an sie ist nicht hoch. Er überlegt, (un)regelmässig mehr zu überweisen oder ihr z.B. einen Pkw zu schenken. Grund: er will vor allem, dass es den Kindern bei ihr gut geht (sie wird die Kinder haben).
Wie ist das mit der Schenkungssteuer? Wenn greift der Tatbestand? Wann müsste die Ex korrekterweise Schenkungen steuerlich angeben und versteuern?
Sind nur die Beträge für den Unterhalt in dem genannten Sinne steuerfrei?
2 Antworten
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Alles trifft nicht den Taatbestand Schenkung, was gerichtlich festgelegt ist.
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ebenso ist nicht Schenkung was als Unterhaltsleistung in erhöhter Form durch geht.(laufend einige Hundert Euro mehr.
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Beim Auto wird es langsam eng. Ich würde es vermutlich nur zur Nutzung überlassen.
Der Beisatz "(ob verheiratet oder nicht, sollte hier keine Rolle spielen)" hat schon bedeutung, weil wenn verheiratet, braucht man sich bis 500.000,- keine Gedanken zu machen, bei einer LAG mit 20.000,- Freibetrag schon.
richtig, aber Trennung wäre eben nicht Scheidung. Es stand Trennung im Sachverhalt, also war ich von Trennung ausgegangen.
Im Zweifel unproblematisch, man kann auch den Kindern was schenken. Aber ich würde bei so einer Situation immer nur zu Nutzungsüberlassungen neigen.
Alles was zusätzlicher unterhalt st, wird nicht als Schenkung gerechnet.
Zahlunge für Anschaffungen, werden als Schenkungen gerechnet werden.
verstehe, verstehe. Also macht es ab einer gewissen Höhe schon Sinn, über das Konstrukt der Zuwendung nachzudenken und damit Schenkungssteuer zu vermeiden.
Das wollte ich wissen. Danke!
autsch! Nicht genau formuliert. Genauer sollte es heissen: es spielt keine Rolle meiner Meinung nach, ob das Paar vor der Trennung verheiratet war oder nicht, ob es also jetzt geschieden ist, sofern verheiratet vor Trennung.
Bei Geschiedenen gibt es wohl den Freibetrag von 500 tEuro nicht mehr.