Wadenbeinbruch am Vatertag und die Unfallversicherung zahlt nicht.

2 Antworten

Durch den Alkoholkonsum trat eine erhebliche Selbstverschuldung ein und das daraus resultierende Ergebnis ist, dass die Versicherung die Anerkennung des Unfalls ablehnt.

Es gibt noch die Möglichkeit der Klage, deren Erfolg aber als äußerst gering anzusehen ist.

Und was ist Ihre konkrete Finanzfrage ? Neben den vielen unerheblichen Details kann ich eine solche nicht erkennen. Wenn Sie allgemein wissen möchten, was Sie noch tun können, lautet die Antwort: Nichts, eine Klage hätte m.E. keine Aussicht auf Erfolg.

Übrigens, sind denn in Ihrem Tarif überhaupt Eigenbewegungen (= Umknicken) mitversichert, denn ansonsten ist hier sowieso schon Schluss.