Frage von Matti2 28.04.2011

VV - Bruttomiete / Angabe der Betriebskosten - aber keine Betr.kosten-Abrechnung

  • Antwort von Meandor 01.05.2011

    Natürlich ist es mit der offiziellen Betriebskostenabrechnung einfacher, den gewünschten Nachweis zu erbringen. Steuerrecht interessiert sich aber nicht für Betriebskostenabrechnungen sondern für Aufwand. Wenn Du die Abrechnung bis dato nicht hast, dann musst Du den Aufwand halt anderweitig nachweisen.

  • Antwort von LittleArrow 29.04.2011

    Was spricht dagegen, dass Du in der Steuererklärung 2010 auch nur alle Zahlungsvorgänge des Jahres 2010 aufführst, auch wenn sie z. B. noch die Abrechnung 2009 betreffen?

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