VV - Bruttomiete / Angabe der Betriebskosten - aber keine Betr.kosten-Abrechnung
V V - Das FA war bisher einverstanden ( nach früherem Nachweis von Kaltmiete+Betriebskosten+Mieterbesch ) mit einer tabellarischen Darstellung von Kaltmiete+Bruttomiete+Bankbelegen usw. Jetzt verlangt das FA plötzlich Angabe von Bruttomiete + Nachweis aller Betriebskosten + Nachweis aller Ausgleichszahlungen der Mieter nach Abrechnung . Dagegen ist nichts einzuwenden . ABER Wegen laufender Probleme mit städtischen Abgaben+der Hz+KW-Ablesefirma wird die Betriebskostenabrechnung fast immer erst im November ,zT Dezember den Mietern zugeschickt, dann gibt es die Einspruchszeit, Zahlungen, wenn überhaupt geschehen im Folgejahr erst. NUN das Problem = die EkSt-Erklärung z.B. für 2010 soll ich ja Mai 2011 abgeben, aber zu dem Zeitpunkt habe ich auf keinen Fall eine Betriebskostenabrechnung für 2010 erledigt und abgerechnet. Ich nehme an, dass dann für das Folgejahr eigentlich steuerlich verrechnet werden sollte , ABER unser neues FA IST WOHL EXTREM RESTRIKTIV , was ist , wenn das FA diese Sichtweise ablehnt für die Zukunft , d.h. verlangen würde, dass die Betriebskosten komplett bis Mai des Folgejahres abgerechnet sein müssen inkl. Rückzahlungen usw. , d.h. ich müsste theoretisch Februar abgerechnet haben ????????????????????
-
Natürlich ist es mit der offiziellen Betriebskostenabrechnung einfacher, den gewünschten Nachweis zu erbringen. Steuerrecht interessiert sich aber nicht für Betriebskostenabrechnungen sondern für Aufwand. Wenn Du die Abrechnung bis dato nicht hast, dann musst Du den Aufwand halt anderweitig nachweisen.
-
Was spricht dagegen, dass Du in der Steuererklärung 2010 auch nur alle Zahlungsvorgänge des Jahres 2010 aufführst, auch wenn sie z. B. noch die Abrechnung 2009 betreffen?
-