Frage von Andruit 12.05.2012

Vorweggenommene Werbungskosten über mehrere Jahre jeweils extra Erklärung ?

  • Antwort von Livetec 12.05.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das ist richtig. Und wenn du über Einkommen in diesen Jahren verfügt hast (was normalerweise der Fall sein sollte) bringt das Ganze sowieso nix.

  • Antwort von Sumpfhexe 12.05.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    ja - die Aussage der Dame vom Finanzamt ist richtig.

    Du kannst die Kosten nur für das Jahr, in dem sie entstanden sind, ansetzen.

    Du kannst - sofern du bisher für die vergangenen vier Jahre keine Einkommensteuererklärung gemacht hast, das für die vergangenen Jahre nachholen.

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