Vorweggenommene Werbungskosten
Hallo zusammen,
ich habe für das Jahr 2010 meine Steuererklärung abgegeben. Während dem Jahr habe ich studiert und hatte auf Grund von Praktika Einkünfte aus nicht sebsständige Tätigkeit. Und in diesem Zusammenhang wollte ich mein Kosten des Studiums als vorweggenommen Werbungskosten geltend machen.
Diese Einkünfte lagen unter dem Grundfreibertrag. Hatte ebenfalls einen Antrag auf Feststellung eines Verlustvortrages gestellt.
Leider hat das FA meinem Begehren nicht entsprochen.
Einkünfte 3200 Werbungskosten 3100
War das Vorgehen des Finanzamtes in Ordnung? Oder hätte mir eine gesonderte Feststellung eines Verlustvortrages zugesendet werden müssen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen
Grüße
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Wo der Fehler steckt, ist klar: Im Steuersystem. Und das sieht so aus:
Zuerst werden die Einkünfte ermittelt. Das geht so: Summe der Einnahmen minus Summe der Werbungskosten. Was übrigbleibt, ist der GdE - der Gesamtbetrag der Einkünfte.
Nur wenn dieser GdE negativ ist, wird ein vortragsfähiger Verlust festgestellt.
Aber... NACH dem GdE geht es in der Einkommensteuererklärung weiter: Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung usw. werden abgezogen. Zu den Sonderausgaben gehören gerne auch mal die Studiumskosten. Schnell kommt man damit unter Null - aber leider ist das für den Schornstein, denn wie schon gesagt, nur ein negativer GdE wird vorgetragen.
Deshalb gab es ja in der jüngeren Vergangenheit soviel Gerangel um die Frage, ob ein Studium - bzw. dessen Kosten - als Werbungskosten durchgehen oder doch "nur" als Sonderausgaben.
Das Finanzamt hat hier korrekt gehandelt.
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Versteh ich nicht, wieso "vorweggenommene" Werbungskosten?
Wenn 3200€ Einkommen, 3100€ Werbungskosten, dann bleiben 100€ die zu versteuern wären, wofür natürlich nichts anfällt. Es ist also gar kein Verlust vorhanden, der ins nächste Jahr übertragen werden könnte!? Irgendwie ist mir das Problem nicht ganz klar.
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Googel mal danach, ob sich Gerichte mit der Frage beschäftigen und schreib fristgerecht einen Einspruch mit Hinweis auf solche ausstehenden Gerichtsurteile.
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 20.02.2012Anhängige Verfahren findet man auf den Seiten des Bundesfinanzhofes, der einzelnen Finanzgerichte (schwer findbar) und im Bundessteuerblatt.
Zum Thema wirst du aber nirgendwo fündig werden.
Kommentar von jowakujowaku 20.02.2012Ist das denn inzwischen so wasserdicht geklärt, dass da nicht wieder gerichtliche Auseinandersetzungen kommen?
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 21.02.2012Was soll da geklärt werden? § 10d (1) EStG beginnt mit "Negative Einkünfte..." Das ist eindeutig.
Kommentar von jowakujowaku 21.02.2012Hmm ja.
Ich denke diese Artikel ( http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/erststudium-werbungskosten.htm ) beschreibt den derzeitigen Stand wohl am deutlichsten.
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 21.02.2012Aha, wir reden also von unterschiedlichen Dingen.
Der aktuelle Stand beim Erststudium ist ja inzwischen allgemein bekannt. Sollte zumindest.
Darum geht es hier aber gar nicht. Der Fragesteller mag (meinetwegen fälschlich) die Studienkosten als WK angesetzt haben. Er schreibt aber selbst, dass er WK in Höhe von 3.100 hat und damit immer noch positive Einkünfte von 100.
In der Konstellation kann es ihm egal sein, ob die Studienkosten nun WK sind oder SA - zu negativen Einkünften, die vorgetragen werden könnten, kommt er in keinem Falle.
Und damit erübrigt sich jedes Suchen in anhängigen Verfahren.
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So sieht es aus.
Wobei - mir ist das Problem klar, denn mit Sonderausgaben usw. kommt man letztlich unter Null. Leider hilft das nicht.