Vorsorgevollmacht - kann der Bevollmächtigte auch Immobilien für den Vollmachtgeber verkaufen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Kann der Bevollmächtigte auch Immobiien veräußern, um beispielsweise langfristig die Heimkosten für den Vollmachtgeber bezahlen zu können.

Gem. § 29 GBO muss die Bevollmächtigung bei Immobiliengeschäften durch notarielle Beurkundung n. § 128 BGB oder durch eine öffentliche Beglaubigung § 129 BGB nachgewiesen sein.

G imager761

Dazu müßte die Vorsorgevollmacht eine diesbezügliche Vollmacht enthalten und dazu notariell beglaubigt sein.