Vorsorgevollmacht - kann der Bevollmächtigte auch Immobilien für den Vollmachtgeber verkaufen?
Wenn man eine Vorsorgevollmacht erteilt, dann soll das ja dazu dienen, dass jemand Rechtsgeschäfte im Namen des Vollmachtgebers tätigt. Kann der Bevollmächtigte auch Immobiien veräußern, um beispielsweise langfristig die Heimkosten für den Vollmachtgeber bezahlen zu können.
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Kann der Bevollmächtigte auch Immobiien veräußern, um beispielsweise langfristig die Heimkosten für den Vollmachtgeber bezahlen zu können.
Gem. § 29 GBO muss die Bevollmächtigung bei Immobiliengeschäften durch notarielle Beurkundung n. § 128 BGB oder durch eine öffentliche Beglaubigung § 129 BGB nachgewiesen sein.
G imager761
Dazu müßte die Vorsorgevollmacht eine diesbezügliche Vollmacht enthalten und dazu notariell beglaubigt sein.