Vorruhestandsregelung und Mini-Job?

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Das legt der Vorruhestandsvertrag fest. Schließlich bist Du weiterhin bei Deinem Arbeitgeber beschäftigt und somit ist er auch für die vertragliche Ausgestaltung zuständig.

Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner liegt bei 450 € monatlich. Bisher galt hier eine Grenze von 400 EUR im Monat. Zweimal im Jahr darf man den doppelten Entgeltbetrag hinzuverdienen, ohne dass sich dies auf die Rente auswirkt. Es darf also 2013 in höchstens 2 Monaten maximal ein Entgelt von bis 900 EUR verdient werden, ohne dass deswegen Rentenkürzungen zu befürchten sind.