Vorführwagen - Eigentum bei Insolvenz des Autohauses?
Ich habe einen Kaufvertrag für einen Neuwagen mit einem Autohaus abgeschlossen. Das Fahrzeug wird bar bezahlt, ich bekomme den KFZ-Brief. Allerdings soll es als Vorführwagen für drei Monate aufs Autohaus zugelassen werden, dafür bekomme ich 10% mehr Rabatt. Was passiert im Falle einer Insolvenz des Autohauses? Muss ich das Fahrzeug wieder herausgeben?
1 Antwort
ich würde mich auf so einen Deal nicht einlassen bzw. den Vertrag anders gestalten. Wieso gleich zahlen, den Brief in der Hand haben und dann nach 3 Monaten den Wagen bekommen?
- Willst du Kreditgeber sein?
- Willst du Leasinggeber sein?
Wenn du bar zahlst, dann hast du mglw. keinen Nachweis -> überweisen! Was ist, wenn die Firma insolvent geht und dann folgender § umgesetzt wird http://dejure.org/gesetze/InsO/21.html? Dann kommst du erstmal nicht an die Ware.
In einem Insolvenzfalle kann es dauern bis du den Wagen bekommst.
Was mit noch einfällt:
- was machst du, wenn der Wagen einen Schaden hat?
- was machst du, wenn der Wagen in den 3 Monaten deutlich mehr km gelaufen ist als vereinbart?
Nehmen wir an, das Autohaus meldet Insolvenz an, der Wagen ist 30.000 km gelaufen und hat einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Und nun? Es ist dein Auto - fragt sich nur: welches? Ein PKW mit Schrottwert!
Daher: Vorvertrag aufsetzen und in 3 Monaten den Vertrag erfüllen, wenn die Eckdaten stimmen. Das ist die übliche Vorgehensweise, die seriöse Autohäuser anbieten.
dann sollte das kein Problem sein. Lass dir das so schriftlich bestätigen, ggf. gleich eine Vollmacht für die Ummeldung, die ja irgendwann auf dich stattfinden wird.
Und vor allem die Geldübergabe bescheinigen lassen.
Vielen Dank für deine Antwort. Das Auto bekomme ich selbstverständlich auch sofort ausgehändigt. Das Autohaus will es nur für drei Monate auf sich zulassen. Ich habe dann also das Auto, den Brief und dafür das Geld übergeben.