Vorfälligkeitsentschädigung und Sondertilgungen

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Wenn die Sondertilgung 10.000 Euro beträgt, dann darf die Bank maximal 1% = 100 Euro Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Wenn die Sondertilgung im letzten Jahr stattfindet, dann nur 0,5% = 50 Euro.

Das ist übrigens nach der neuen VKR (Verbraucherkreditrichtlinie) für alle Banken bindend.

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@hypothekenteam

zusatzfrage: bezieht sich das immer nur auf die Sondertilgungsumme, oder unter umständen auch auf die gesamte darlehenssumme? Danke

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@Matrix

Das bezieht sich immer auf die Sondertilgungssumme und nicht auf die Darlehenssumme. Vorfälligkeitsentschädigung heißt ja, daß man eine Entschädigung zahlt, weil man ein Darlehen vor der Fälligkeit (= vereinbartes Darlehensende) zurückzahlt. Der Rest des Darlehens läuft ja bist zur Fälligkeit weiter, daher also 1% nur auf das, was vorher zurückgezahlt wird.

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Wirf am besten auch mal einen Blick in § 502 BGB. Wichtig wäre nämlich in diesem Zusammenhang auch mitunter zu wissen, woher die Mittel stammen, mit denen vorzeitig (teilweise) abglöst wird. Ich kann mir zwar im Moment vorstellen, dass Absatz 2 des Paragraphen nicht erfüllt ist, aber für eine entsprechende Dir dienliche Antwort müsste man den Sachverhalt komplett kennen. Das ist in diesem Fall allerdings nicht gegeben und für die Zeit diesen komplett zu erfassen, müsste man ein entsprechendes Honorar verlangen.