Vorfälligkeitsentschädigung bei Finazierung mit Kapitalversicherung
Wie berechtnet man die Vorfälligkeitsentschädigung wenn das Darlehen am Ende der Laufzeit auf einen Schlag mit einer Rentenversicherung getilgt wird und bisher nur Zinsen gezahlt wurden, die ja immer gleich hoch bleiben
-
3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Wenn die Laufzeit des Darlehens endet gibt es keine Vorfälligkeitsentschädigung. Wenn die Versicherungslaufzeit endet, sieht das schon anders aus. Da gibt es verschiedene Berechnungsmethoden (mir fallen hier spontan die Aktiv-Aktiv- und die Aktiv-Passiv-Methode ein). Je nach Berechnung hängt das von der Restlaufzeit, "Netto-Zinsmarge" und Zinsen für Hypothekenpfandbriefen unterschiedlicher Laufzeiten (diese hängen wieder von der Restlaufzeit ab). Du musst das Darlehen aber nicht tilgen, du kannst weiterhin nur die Zinsen zahlen und die Versicherungsleistung an die Bank verpfänden.
-
Antwort von georgpuetz 23.02.20123 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Am Ende der Darlehenslaufzeit, also dem Ende der Zinsbindung, gibt es keine Vorfälligkeitsentschädigung.
Kommentar von compra 23.02.2012Hallo und Danke erstmal allen,, ich meinte ja auch wenn ich solch ein Darlehen vorher ablösen möchte , also die Rentenversicherung kündigen und das ganze umfinanzieren will
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Vorfälligkeitsentschädigungen gibt es nur, wenn ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist (wie der Name ja auch schon sagt) vor Fälligkeit ganz oder teilweise getilgt wird und diese Option der Sondertilgung im Vertrag nicht vorgesehen ist.
Die Tilgung eines Darlehens nach Ablauf der Zinsbindungsfrist ist damit einfach so ohne weitere Kosten möglich. Normalerweise werden Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung als Darlehen mit variablem Zins weitergeführt, die jederzeit komplett getilgt werden können.
Übrigens: wenn das Darlehen eine Zinsbindung von mehr als 10 Jahren ausweist, kann man dieses Verfahren der vorzeitigen Tilgung auch nach 10 Jahren bereits in Anspruch nehmen.
-
Es sieht dann anders aus, d.h. man muss eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn man mit einer ausgezahlten Versicherung tilgt? Häääääh!?
Ja, das kann sein. Ist von der konkreten Formulierung bzgl. Tilgung mit Rentenversichung im Darlehensvertrag abhängig.