vor 5 Jahren zuletzt ein Auto versichert, welche Rückstufung erfolgt nun bei Neuvertrag?

gefragt von Susanne1 am 16.05.2009 um 14:07 Uhr

wie ist das denn, wenn man längere Zeit kein Auto auf sich angemeldet hat bei der Kfz Versicherung, bleibt der Schadensfreiheitsrabatt der gleiche oder erfolgt Rückstufung bei Neuvertrag?

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anonym
beantwortet von Leg0ist am 17. Mai 2009 21:27
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Meiner Meinung nach besteht Dein alter Schadenfreiheitsrabatt noch.


anonym
beantwortet von Nopasaran am 17. Mai 2009 07:37
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Ein Schadenfreiheitsrabatt bleibt sieben Jahre unverändert bestehen, wenn man kein Auto angemeldet hat. Du steigst also ein, wie du ausgestiegen bist. Danach ist er komplett weg und du fängst von vorn an. Diese Antwort habe ich in einem gleichen Fall einmal von der Versicherung bekommen. Vermutlich gibt es dabei Unterschiede zwischen den Anbietern. Außerdem hast du sicher auch nach den sieben Jahren noch Verhandlungsspielraum.


albwolf
beantwortet von albwolf am 16. Mai 2009 19:27
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am besten gehst du zu einem versicherungsmakler und lässt den verschiedene versicherungen anfragen. du nimmst am besten deine letzte beitragsrechnung mit der einstufung dafür mit. das ist der einfachste weg


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