Von Versandhandel Erstattung doppelt erhalten

2 Antworten

welch Frage-natürlich-schließlich hast Du gerade Geld bei Dir, daß Dir nicht gehört. Natürlich kannst Du auch warten, ob es auffällt ohne Dich vermutlich strafbar zu machen, aber schön finde ich das nicht

Melden musst Du das nicht.

Jedoch solltest Du das Geld zurücklegen, denn irgendwann fällt dem Händler sein Versehen auf und dann solltest Du ohne zu lamentieren zahlen.

Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube die Verjährungsfrist ist in diesem Fällen bei drei Jahren.

Hi!

ZIemlich genau das war der Plan. Wäre es ein kleiner Onlineshop, der ums überleben kämpfen müsste würde ich es auch bereits jetzt melden, nur sehe ich es bei Unternehmen die Mitarbeiter ausbeuten und Nazis unterstützen nicht so schlimm, das Geld etwas rumstreunern zu lassen.

Wo kann ich denn mehr über die Verjährungsfrist nachlesen?

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