Frage von ReinerB 08.02.2009

Vollstreckungskosten - muss sie ein Gesamtschuldner auch für anderen tragen?

  • Antwort von Bankraeuber 08.02.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ich finde es ist doch gut, dass sich nun ein Zahlungswilliger gemeldet hat und abzahlen möchte. Ich würde da nicht alle Kosten zumindest nicht die des anderen draufhauen. Ich wäre froh, wenn überhaupt was kommt.

  • Antwort von wfwbinder 08.02.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Jeder Gesamtschuldner haftet für die gesamten Kosten, auch für die, die er nciht zu verantworten hätte.

    http://www.inkassobuero.de/glossar-1-1-Z-90-Zwangsvollstreckung.html

    Ich würde mir aber aus Fairnessgründen überlegen, ob ich den zahlungswilligen für die Kosten des anderen verantwortlich machen würde.

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