Vollstreckungskosten - muss sie ein Gesamtschuldner auch für anderen tragen?

gefragt von ReinerBReinerB am 08.02.2009 um 9:42 Uhr

Es bestehen gegen die beiden Mieter, die ausgezogen und in verschiedene Wohnung gezogen sind, zwei Vollstreckungsbescheide, danach jeder für den Mietrückstand als Gesamtschuldner voll einzustehen hat. Nachdem zunächst die beiden Vollstreckungsversuche über den Gerichtsvollzieher vergeblich waren, hat sich die wirtschaftliche Situation eines Schuldners gebessert, daraufhin er Ratenzahlung anbietet. Wenn aber jetzt die Gesamtforderung gegen ihn erstellt wird, sind dabei auch die Vollstreckungskosten einzubringen, die in Bezug auf den anderen Schuldner angefallen sind, der nach wie vor zahlungsunwillig und -unfähig ist?

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anonym
beantwortet von Bankraeuber am 8. Februar 2009 17:35
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Ich finde es ist doch gut, dass sich nun ein Zahlungswilliger gemeldet hat und abzahlen möchte. Ich würde da nicht alle Kosten zumindest nicht die des anderen draufhauen. Ich wäre froh, wenn überhaupt was kommt.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 8. Februar 2009 11:28
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Jeder Gesamtschuldner haftet für die gesamten Kosten, auch für die, die er nciht zu verantworten hätte.

http://www.inkassobuero.de/glossar-1-1-Z-90-Zwangsvollstreckung.html

Ich würde mir aber aus Fairnessgründen überlegen, ob ich den zahlungswilligen für die Kosten des anderen verantwortlich machen würde.



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