Volle Erwerbsminderung gescheiterte Arbeitsversuch 2,5 Std 3x Woche Überwachung DRV

4 Antworten

Volle Erwerbsminderungsrente und dann Nebenjob?!!!! Da muß die DRV mißtrauisch werden und offengestanden kann ich sie auch gut verstehen. Um Sport zu treiben braucht man bekanntlich keinen Sportunterricht zu geben. Du wirst mit dem Mißtrauen der DRV leben müssen. Und im übrigen auch vor Betriebsprüfungen zittern: Die können bekanntlich nicht nur vom Finanzamt, sondern auch von der Sozialversicherung durchgeführt werden. Fitnessstudios die Scheinselbständige beschäftgen wollen dürften da zu den bevorzugten Fanggründen gehören.

Ich glaube, Du wirfst da Sachen durcheinander.

Du schreibst:

  1. Freiberuflich

  2. Umsatzsteuer § 19

  3. Arbeitgeber

  4. Einkommensteuergrenze

  5. Dazuverdienstgrenze

Wenn Du freiberuflich tätig bist, hast Du keine Arbeitgeber, sondern einen Auftraggeber. Der wird mit Sicherheit nicht von einer Versicherungskasse angesprochen/angeschrieben.

Vermutlich wird keine Einkommensteuer anfallen, aber genau kann man das nur sagen, wenn man wüßte wieveil von Deiner Rente steuerpflichtig ist.

Aber von den 4.800,- Umsatz würden ja auch noch die Kosten abgezogen. Also vermutlich keine Einkommensteuer.

Umsatzsteuer sowieso nciht, weil weniger als 17.500,- Euro.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Du musst Deiner Rentenversicherung Deinen Minijob unter allen Umständen melden!

Schau mal in Deinem Rentenbescheid unter "Mitteilungspflichten".

Tust Du es nicht, oder verdienst mehr als 450 € setzt Du Deine Rente aufs Spiel.

Ja und dann ? Versteht denn keiner mein Dilema.. du mußt ..du mußt.. ich will nicht, daß die Neue Stelle wieder Formulare zu meiner Person ausfüllen muss und meine Situation erkennt, das stempelt mich doch gleich wieder ab !!!

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@Mary006

Ich verstehe Dein Dilemma sehr wohl, aber Vorschriften sind dazu da, eingehalten zu werden.

Bei einer vollen Erwerbsminderung kontrolliert die DRV - wie Privatier59 schon schreibt - sehr genau und das musst Du Dir schon gefallen lassen, denn volle E U heißt ja im Grunde, so gut wie nicht mehr arbeitsfähig.

Ich kann Dir nur raten, gehe den geraden Weg und riskiere nicht, die Rente zu verlieren.

Sprich doch einfach in Ruhe mit Deinem neuen Arbeitgeber und erkläre ihm Deine Situation. So wird er nicht durch irgendwelche Fragen überrascht.

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Was für ein Minijob Primus? der Frager möchte freiberuflich tätig werden.

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@wfwbinder

Es geht doch darum, dass maximal 450 € dazu verdient werden dürfen, egal ob als Freiberufler oder Minijobber. Angegeben werden muss beides.

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Aufgrund meiner psy.Erkrankung und der bisherigen Erfahrung, daß der ARbeitgeber informiert wird, hab ich Probleme mit relativ normalen bürokratischen Dingen wie dieser Meldung umzugehen .. da werd ich in den Raum der Illegalität gedrückt. Danke, dass du mich an die Mitteilungspflicht erinnerst !!! Das ist ja das Problem, welchen Kuhschwanz das nach sich zieht : Hast du eine Ahnung ..-bist du davon betroffen...hast du das selbst erlebt.. Ich habe Angst.. Angst davor falsches zu tun..Angst davor nichts zu tun..ich weiss nicht hü, ich weiss nicht hot..

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@Mary006

Nochmal, wenn du freiberuflich, also auf Honorarbasis tätig wirst, hast Du keinen Arbeitgeber.

Nur Auftraggeber. Du solltest versuchen mehr als einen zu haben, damit es nicht als Scheinselbständigkeit qualifiziert wird.

Jemand dem Du eine Rechnung schriebst wird nicht mit Nachfragen Deiner Versicherung konfrontiert, weil er Dich nirgends anmelden muss.

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@Mary006

@Mary 006: ich kann Dir nur Auskunft darüber geben, wie die Rechtslage in Deinem Fall ist und wenn Du nur von denen Antworten haben möchtest, die selbst von Deinem Problem betroffen sind, bist Du hier wohl nicht in dem richtigen Forum.

Ich habe Angst.. Angst davor falsches zu tun

Genau darauf bezieht sich meine Antwort!

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Die richtigen Antworten bzgl. der Meldepflichten bei EU-Rentenbezug hast Du ja schon bekommen, deshalb mal der Versuch ein bischen konkreter zu werden.

2 x 2 Std. die Woche, freiberuflich gegen Honorarrechnung, bedeutet 16 Std. im Monat. Bekommst Du 20 € die Stunde reden wir von 320 € / Monat.

Abzüglich deiner Kosten bleibst Du also unter der Hinzuverdienstgrenze.

Zur weiteren Lektüre hier mal ein Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232618/publicationFile/63762/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf

Einen entsprechenden Rechner findest Du sicherlich auch im Internet.

Im Übrigen trifft die Erläuterung von wfwbinder in den Vorantworten voll zu. Da du keinen Arbeitgeber in dem Sinne hast, sondern nur einen "Auftraggeber" kann die DRV diesen (sofern sie denn erfährt, wer es ist) nicht in den "Papierkrieg" zwingen.

Dir bleibt nur mit der DRV zu klären, wann du deinen rechtmäßigen Hinzuverdienst denn melden sollst? Jeden Monat, Quartalsweise oder Jährlich? Da absehbar ist, dass Du die zulässige jährliche Hinzuverdienstgrenze nicht überschreitest, könnte sogar auf eine "Meldung" zur Gänze von seiten der DRV verzichtet werden. Die machen eine Aktennotiz und gut ist.

Selbstverständlich heftest Du deine geschriebenen Honorarrechnungen gemeinsam mit einer Kontoauszugskopie des Geldeingangs ordentlich in einen Hefter - nur für den Fall, dass mal eine Nachfrage kommt.

Noch ein kleiner Hinweis, der mir in diesem Fall angebracht scheint. Du kannst Dich in deinen Belangen auch von einer Person deines Vertrauens bei Verhandlungen mit der DRV vertreten lassen. Eine entsprechende Vollmacht sollte ausreichend sein. Sicherheitshalber kann dein Arzt bescheinigen, dass das "Selbstverhandeln" zu großer Stress für dich.

Lass Dich nicht Bange machen - stürze dich in deine neue Aufgabe wenn sie dir denn gut tut. Den Bürokratie-Kampf sollen andere kämpfen ...;-)