Volksbank Anteile schnell verkaufen

2 Antworten

Ein Blick ins Gesetz erleichtert auch da die Rechtsfindung:

http://www.buzer.de/gesetz/1020/a14604.htm

Nach § 76 Genossenschaftsgesetz sind Geschäftsanteile nur dann veräußerlich, wenn die Satzung das nicht ausschließt. Wir kennen die Satzung Deiner Bank nicht. Ich vermute aber, dass dort ein Ausschluß bestimmt ist und dann hat sich das Thema Verkauf ohnehin erledigt. Falls nicht, dann siehst Du Dich mit der Situation konfrontiert, dass es für solche Verkäufe keinerlei Marktplattformen gibt. Du mußt Dir per Kleinanzeige oä einen Käufer suchen und der würde sich den ungewöhnlich Deal teuer bezahlen lassen. Bleibt also nur die Kündigung zum Geschäftsjahresende.

Gibt es eine Möglichkeit die Anteile vorzeitig abzustoßen oder zu verkaufen es sind ca. 700€?

Nein.

Bei rechtzeitiger Kündigung (vermutlich zum 30.09.2014) und Annahme der Kündigung durch den Vorstand, muss die Genossenschaftshauptversammlung für das Geschäftsjahr 2014 und danach die Löschung im Genossenschaftsregister beim Amtsgericht abgewartet werden. Deine Anteile können somit frühestens im späten Halbjahr von 2015 zurückgezahlt werden.

Korrektur: Es sollte heißen "im späten ersten Halbjahr von 2015.

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