Frage von Hall21 30.01.2012

Vielleicht Problem mit Finanzamt????:(

  • Antwort von FREDL2 30.01.2012
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    1. Ja, das ist nicht ungewöhnlich. Es wäre richtig gewesen, Deine Einnahmen und Ausgaben gleich mit der Steuererklärung einzureichen. Hättest Du einen Steuerberater, wäre das bereits durch den angefordert und angegeben worden.

    2. Nein, so wie Du es gemacht hast, sollte es schon genügen. In Deiner Branche sind Quittungen gegenüber dem Kunden eher nicht üblich. Die Aufzeichnungen Einnahmen/Ausgaben werden normalerweise monatlich gemacht.

    3. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG)

  • Antwort von hypothekenteam 30.01.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das würde ich entspannt sehen. Das Finanzamt wundert sich wohl über die Einnahmen, weil Sie evtl. auch kein Gewerbe angemeldet haben und das FA so keine Infos hatte. Oder Sie haben keine Einnahmen- Überschußrechnung beigefügt, die Pflicht ist. Empfehlenswert wäre ein Kassenbuch.

    Ein Kassenbuch ist eine vollständige Aufzeichnung sämtlicher Bargeldbewegungen, also sämtlicher Bareinnahmen und -ausgaben. Wer bilanziert, muß ein Kassenbuch führen. Wer eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung erstellt, kann ein Kassenbuch führen. Auch nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende sind verpflichtet, ihre Betriebseinnahmen gemäß § 22 UStG i.V.m. §§ 63 bis 68 UStDV einzeln aufzuzeichnen.

    Aufgezeichnet haben Sie Ihre Einnahmen ja, insofern gibt es kein Problem. Ansonsten müssen Sie nur auf Wunsch der Behandelten eine Quittung oder Rechnung ausstellen.

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