Vielleicht Problem mit Finanzamt????:(
Guten Tag, ich habe seit Ende 2010 ein kleine Privat Massage Praxis(Bin aber Staatlich Geprüft), Jetzt hab ich meinen Steuererklärung für 2011 abgeben. Prompt kam die Antwort ich solle alle Unterlagen zu Einahmen und Ausgaben Nachsenden. Ich hab 12500 Einahmen und 5500 Gewinn gemacht. Fragen:
Ist das Normal das die mich jetzt so genau Prüfen.Mein Kollegen lassen das immer vom Steuerberater machen und haben nie Problemen??.
Für Ausgaben Habe ich alle Quittungen und Rechnungen, Nur für die einnahmen nicht weil bis jetzt keiner ein wollte. Ich hab mir nur einmal in der Woche Aufgeschrieben was ich die Woche über verdient habe. Hätte ich das genauer machen müssen, und wen ja gibt es da Ärger??.
- Sollte ich Angeben das ich Gründungszuschuss bekommen habe. Ich nehme jetzt auch wieder einen Zusatz Arbeit auf weil es nicht reicht.
Dankeschön Fabian
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Ja, das ist nicht ungewöhnlich. Es wäre richtig gewesen, Deine Einnahmen und Ausgaben gleich mit der Steuererklärung einzureichen. Hättest Du einen Steuerberater, wäre das bereits durch den angefordert und angegeben worden.
Nein, so wie Du es gemacht hast, sollte es schon genügen. In Deiner Branche sind Quittungen gegenüber dem Kunden eher nicht üblich. Die Aufzeichnungen Einnahmen/Ausgaben werden normalerweise monatlich gemacht.
Der Gründungszuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG)
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Das würde ich entspannt sehen. Das Finanzamt wundert sich wohl über die Einnahmen, weil Sie evtl. auch kein Gewerbe angemeldet haben und das FA so keine Infos hatte. Oder Sie haben keine Einnahmen- Überschußrechnung beigefügt, die Pflicht ist. Empfehlenswert wäre ein Kassenbuch.
Ein Kassenbuch ist eine vollständige Aufzeichnung sämtlicher Bargeldbewegungen, also sämtlicher Bareinnahmen und -ausgaben. Wer bilanziert, muß ein Kassenbuch führen. Wer eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung erstellt, kann ein Kassenbuch führen. Auch nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende sind verpflichtet, ihre Betriebseinnahmen gemäß § 22 UStG i.V.m. §§ 63 bis 68 UStDV einzeln aufzuzeichnen.
Aufgezeichnet haben Sie Ihre Einnahmen ja, insofern gibt es kein Problem. Ansonsten müssen Sie nur auf Wunsch der Behandelten eine Quittung oder Rechnung ausstellen.
Kommentar von Hall21 30.01.2012Herzlichen Dank,
Gewerbe brauch ich keins anmelden und ich habe eine gewinn -verlustrechnung mit beigefügt.
Ja im Dezember hab ich angefangen alles Ordentlich auszuschreiben, war dan doch zufiel zum merken:).
Nochmal vielen dank Fabian
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Herzlichen Dank.