Versicherung Leitungswasserschaden?
wir haben einen Abwasserleitungsschaden im Keller; an einem Kontroll-/Reinigungsdeckel der senkrechten Abwasserleitung (PE-Rohr) trat offensichtlich in Folge einer undichten Dichtung tropfenweise über einen längeren Zeitraum Wasser aus, verteilte sich unter dem E-Strich und wurde von den Zeigelwänden aufgesaugt. Nun weigert sich die Bayerische Versicherungskammer die Kosten für Leckortung, Aufbrechen und Verschließen von Wänden und Böden usw. zu bezahlen. Als Grund wird genannt, dass dieses Leck nicht als Rohrbruch (=nachteilige Veränderung des Rohrmaterials) gilt, sondern es hätten sich Rohrstücke an der Verbindungsstelle gelöst oder verschoben: eine Instandsetzung von Undichtigkeiten ist nicht vom Versicherungsschutz erfasst! Typisch für für Versicherungen, dass die immer eine Ausrede finden, um einer Schadensregulierung zu entgehen! Wer hat hier Erfahrung oder kennt ähnlich gelagerte Fälle, evtl. mit gerichtlichen Entscheidungen dazu?
2 Antworten
In einem mir bekannten ähnlichen Fall gab es das gleiche Problem.
Die Folgeschäden des Wasserschadens wurden reguliert, aber die Kosten für die Wiederherrichtung von Böden und Wände, die zur Ursachensuche aufgerissen wurden, gingen zu Lasten des Eigentümers, der auch gerichtlich keine für ihn positive Lösung erzielen konnte.
Die meisten Leitungswasserklauseln beziehen sich ausschließlich auf Frischwasserleitungen und genau nicht auf Abwasserleitungen. Dies könnte man in den Versicherungsbedingungen aber auch selber nachlesen. Wenn bei Deiner Versicherung Abwasserleitungen versichert sind, gibt es noch wie hier den möglichen Ausschluss von Allmählichkeitsschäden. Was steht da in den Bedingungen?
Ich hoffe, Deine Erfahrungen nicht machen zu müssen und werde mir meine Versicherungsbedingungen in den nächsten Tagen nochmal genau durchlesen.