Versicherung bei Leitungswasserschaden

gefragt von trolliwolli am 06.02.2010 um 12:56 Uhr

In der Wohnanlage in der ich wohne, ist eine Wasserleitung im Keller gebrochen.

Der Keller stand ca. 1-2 cm. unter Wasser, bis es bemerkt wurde. Der Notdiest kam. Es konnte nciht repariert werden, weil dazu (lt Notdienst) draussen aufgegraben werden muss und das wegen Schnee und FRost im Boden nicht geht. Es wurde ein Notbehelf eingerichtet, dass das ausströmende Wasser aufgefangen und abgepumpt wird.

OK der Boden im Keller trocknet langsam ab.

Aber wer haftet nun für die Dinge die in den Kellern beschädigt wurden?

Der Vermieter, bzw. seine Versicherung, oder die Hausratversicherung der Mieter?

Frage beantworten Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:


anonym
beantwortet von mig112 am 6. Februar 2010 13:43
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Niemand haftet für die Dinge die in den Kellern beschädigt wurden, solange es keinen Schuldigen gibt (was bei Wasserrohrbruch sehr unwahrscheinlich ist).

Jeder Mieter kann seiner Hausratversicherung den Schaden anmelden und wird meist den Neuwert ersetzt bekommen.

Für die Zukunft: Es ist kein Fehler, grundsätzlich Dinge im Keller in einer Mindesthöhe von 10 cm zu lagern...

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 6. Februar 2010 19:38

Habe ich richtig verstanden, da der Rohrbruch einfach höhere Gewalt ist, ist keiner persönlich haftbar. Damit ist für die Regulierung des Schadens meine Hausratversicherung haftbar.

Wäre der Schaden durch Arbeiten an den Rohrleitungen entstanden, (nur mal als Beispiel) müßte der zahlen, der Schuld hat (bez. seine Versicherung.

So wie beim Brand, brennt das Haus ab, weil der Grund ein Fehler in der Elektrik wäre, muss meine Hausrat zahlen. War es Brandstiftung, müßte der Brandstifter meinen Schaden zahlen.

Kommentar von mig112 am 6. Februar 2010 23:44

Völlig richtig, wobei die eigenen Policen zum Neuwert regulieren, die Haftpflichtversicherer aber nur den Zeitwert.

Also ist es praktisch immer von Vorteil, die eigene Versicherung in Anspruch zu nehmen und den eventuellen Regress durchführen zu lassen, ohne sich selbst darum kümmern zu müssen.


anonym
beantwortet von Awando am 6. Februar 2010 13:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn niemand anderes haftbar gemacht werden kann dann wird die Wohngebäudeversicherung, sofern hier umfangreich vorhanden, einspringen.

Grundsätzlich sollte man aber schauen ob Ab- / u. Zuleitungen versichert sind und ob diese nur im Haus, bzw. auf dem Grundstück oder auch darüber hinaus versichert sind.

Das aber kann man mit der Versicherung klären.

Kommentar von mig112 am 6. Februar 2010 13:39

Leider bist du diesmal vollkommen auf dem "falschen Dampfer", lieber Awando! Die Frage bezieht sich auf die Mieterhabe!!

Kommentar von Awando am 8. Februar 2010 07:32

g Stimmt :-)

Dann bleibt trotzdem die Frage der Haftung.


Matrix
beantwortet von Matrix am 6. Februar 2010 13:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn es sich um einen wasserleitung handelt, muss dies zwingend und grundsätzlich, die gebäudeversicherung des hauseigentümers bezahlt werden.

alle mit dem haus, fest verbunden baulichen ausstattungsmerkmale, sind über eine verbundene gebäudeversicherung versichert. auch wenn dies durch frost passieren würde muss eine versicherung für die schäden aufkommen. es sein denn, dem eigentümer könnte man eine geisse fahrlässigkeit unterstellen.

dies wäre z.bsp. wenn er heizkörper kommplett zudreht,und NICHT auf sternchen stehen lässt,und dadurch der "frostschaden" enstehen würde.

Rohrbrüche sind eine der häufigsten Ursachen für Wasserschäden in Privathaushalten. Durch die notwendige Renovierung der Räumlichkeiten und der Leitungen entstehen dem Eigentümer hohe Kosten. Doch auch die beschädigten Objekte müssen ersetzt werden. Besonders bei hochwertigen Gegenständen wie antiken Möbeln und Büchern sind die Verluste für die Besitzer hoch. Defekte Leitungen können auch außerhalb des Hauses zu immensen Ausgaben führen. Schäden an Abwasserleitungen, die sich auf dem Privatgrund oder

http://www.hausbautipps24.de/versicherungen/bauversicherungen/gebaudeversicherung-risiko-wasserrohrbruch.html

Kommentar von Awando am 6. Februar 2010 13:23

Diese Versicherung ist aber weder vorgeschrieben, noch ist die Frage ob Ab- u. Zuleitungen versichert sind, noch ob diese aufs Haus beschränkt sind usw. .


Frage beantworten Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:



Die unter finanzfrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.