Verschwindet die Werbungskostenpauschale bei Kapitalerträgen komplett?
Ab nächsten Jahr gilt ja die Abgeltungssteuer. Stimmt das, dass es nur noch einen Sparerfreibetrag über EUR 801 gibt und keine WK-Pauschale? Kann man z.B. Depotgebühren dann nicht mehr steuerlich geltend machen?
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Es gibt keine Werbungskosten mehr bei Kapitaleinkünften. Nur noch einen Sparer-Pauschbetrag von 801 €
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Die Depotgebühren, wie auch Fremdfinanzierungskosten, sind nciht mehr abzugsfähig.
-
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
für alle Kapitalerträge gilt der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801,- je Person. Damit sind keine Werbungskosten mehr absetzbar.
-
-
Die Pauschale verschwindet nicht und beträgt wie bisher 51 bzw. 102, damit ist alles abgegolten.