Frage von matthias12 08.11.2008

Verschwindet die Werbungskostenpauschale bei Kapitalerträgen komplett?

  • Antwort von Niklaus 08.11.2008
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Es gibt keine Werbungskosten mehr bei Kapitaleinkünften. Nur noch einen Sparer-Pauschbetrag von 801 €

  • Antwort von wfwbinder 08.11.2008
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Die Depotgebühren, wie auch Fremdfinanzierungskosten, sind nciht mehr abzugsfähig.

  • Antwort von stube 08.11.2008
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    für alle Kapitalerträge gilt der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801,- je Person. Damit sind keine Werbungskosten mehr absetzbar.

  • Antwort von Schiko 01.11.2012

    Die Pauschale verschwindet nicht und beträgt wie bisher 51 bzw. 102, damit ist alles abgegolten.

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